Kostenfestsetzung und Kostenrechnung

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Minnie
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 23.10.2008, 18:31

#1

23.10.2008, 18:46

Hallo, ich hab mal ne frage (welch überraschung)... warum man einen kfa gegen den gegner beantragt und gleichzeitig noch eine rechnung an den mandanten schickt?
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Bino
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Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
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#2

23.10.2008, 18:51

Hallo Minnie und :welcome

Also der Mandant ist ja Euer Kostenschuldner und der zahlt Eure Rechnung. Der Gegner hat ihm diese Kosten lediglich zu erstatten. Und da er das vielleicht nicht freiwillig machen wird und Ihr über diese Kosten einen Titel bekommt, beantragt ihr dann den KFB.
Da man nie weiß, ob der Gegner überhaupt Zahlung leisten KANN, holt er sich der RA Gebühren besser erstmal vom eigenen Mandanten. Wenn der Gegner dann die Kosten erstattet, kriegt der Mandant das Geld zurück.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Minnie
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 23.10.2008, 18:31

#3

23.10.2008, 19:52

:patsch Vielen dank für deine antwort.
Bis zum nächsten mal...
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