@Morgenmuffel Die §§ sind ganz andere wie für die "alte" eV und ich bin mir nicht sicher, welche ich nun alle reinnehmen muss.
@Geniesserin Ich möchte ja extra erst im Januar NUR die Abgabe der Vermögensauskunft machen (ohne Pfändung)
Und wie gesagt ohne Anbindung an Phantasy umständlich die ganzen Zahlen einzugeben und Phantasy weiss dann ja auch nicht, dass ich nen Antrag gemacht habe und übernimmt mir natürlich auch automatisch keine RA-Kosten in mein Forderungskonto, also dann auch hier manuell nachtragen.
Vermögensauskunft / Formulare ZV ab 2013
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Ach so.
Kannst Du denn ZV-Aufträge nach Buchung noch bearbeiten? Bei RAM kann man die in das Textprogramm laden und noch bearbeiten. Dann wäre es möglich, den Text manuell abzuändern und die Gebühr ist dennoch gebucht und in der Aktenhistorie - zumindest näherungsweise - die Tätigkeit ersichtlich.
Kannst Du denn ZV-Aufträge nach Buchung noch bearbeiten? Bei RAM kann man die in das Textprogramm laden und noch bearbeiten. Dann wäre es möglich, den Text manuell abzuändern und die Gebühr ist dennoch gebucht und in der Aktenhistorie - zumindest näherungsweise - die Tätigkeit ersichtlich.
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Im Buch "Die Reform der Sachaufklärung" von Goebel steht, dass die §§ 899 bis 915 h ZPO gestrichen werden und mit den §§ 802c ff. ZPO neu geregelt werden. Hilft Dir das ein bisschen?
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
@Morgenmuffel Fast... Es gibt halt mehr neue §§ wie die alten...und ich möchte halt sicher gehen...
Noch ne Frage (aber die gehört hier nicht so richtig rein): Wie macht Ihr das z.B. wenn der GVZ NICHT die Einwohnermeldeamtsanfrage von sich aus machen soll, sondern wir möchten das selber machen (um uns zunächst die 10 Euro zu ersparen) und ihm dann die neue Adresse mitteilen (aber so, dass der Auftrag nur unterbrochen wird)...
Noch ne Frage (aber die gehört hier nicht so richtig rein): Wie macht Ihr das z.B. wenn der GVZ NICHT die Einwohnermeldeamtsanfrage von sich aus machen soll, sondern wir möchten das selber machen (um uns zunächst die 10 Euro zu ersparen) und ihm dann die neue Adresse mitteilen (aber so, dass der Auftrag nur unterbrochen wird)...
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@Centira: Hab ich mir noch gar keine Gedanken gemacht, ehrlich gesagt. Ich bin jetzt einfach davon ausgegangen, dass in dem neuen Datev-pro-Update die ZV neu geregelt wird und man ggf. was anklicken kann.
Ich glaube aber, in dem Buch von Goebel stehen gute Tipps drin. Hab es leider noch nicht ganz durch, aber ich meine mich zu erinnern, dass gerade bezüglich der EMA-Anfrage etwas drin stand. Wenn Du das Buch noch nicht hast, kann ich es Dir empfehlen. Ist gar nicht so teuer, um die 39,00 Euro!
Ich glaube aber, in dem Buch von Goebel stehen gute Tipps drin. Hab es leider noch nicht ganz durch, aber ich meine mich zu erinnern, dass gerade bezüglich der EMA-Anfrage etwas drin stand. Wenn Du das Buch noch nicht hast, kann ich es Dir empfehlen. Ist gar nicht so teuer, um die 39,00 Euro!
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Doch, im Anhang befinden sich ein paar Muster.
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