Mandantenkonto/Zahlung an Terminsanwalt

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Frau Cindy
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#1

08.06.2010, 16:45

Ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch ...

In einer Bußgeldsache hatten wir einen Terminsanwalt beauftragt. Gegenüber der Rechtsschutzversicherung habe ich sämtliche Kosten abgerechnet. Jetzt will ich den hälftigen Betrag an den Terminsanwalt weiterleiten.

Ich hatte mir überlegt, eine Gutschrift über den hälftigen Betrag zu erstellen, damit das Mandantenkonto nach Überweisung wieder stimmt. Aber eigentlich kann das ja nicht richtig sein. Oder aber ich überweise einfach den Betrag und buche den dann offenen Betrag einfach aus, obwohl der ja nun schon bezahlt ist. Ich bin völlig verwirrt. :frust Kann mir jemand helfen?
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Stephen Jay Gould
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Curry
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#2

08.06.2010, 18:08

Also erstmal ist ggü. dem Mdt. abzurechnen und nicht gegenüber der RSV, die zahlt letztendlich die KoRe nur - der Mdt. erhält die Originalrechnung.

Bei einem Terminsanwalt läuft es eigentlich so, dass ihr eine Rechnung von diesem gestellt bekommt und diesem dann seine Kosten aufgrund der Rechnung überweisen müsst. Wie soll der Terminsvertreter sonst den Geldeingang auch verbuchen - ohne Rechnung?

In der Regel erfolgt also eine Kostenrechnung vom Terminsvertreter über seine Kosten und eine Kostenrechnung von euch über eure Kosten.
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#3

09.06.2010, 08:36

Ja, das sehe ich ein. Aber wie buche ich das in das Mandantenkonto, damit das am Ende glatt ist? Wenn ich da schließlich aus den vom Mandanten bzw. RSV gezahlten Gebühren etwas an den Terminsanwalt überweise, habe ich ja ein Minus im Konto drin. Oder buche ich das einfach aus?
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#4

09.06.2010, 08:41

Da du ja nun die Rechnung schon über den Gesamtbetrag erstellt hast, würde ich das so als Gebühren stehen lassen.

Du musst von dem Terminsanwalt nun eine Rechnung anfordern und die musst du letztendlich auch in das Mandantenkonto einbuchen als Kosten und diese bezahlen. (es geht also z.B. Rechnung ein über 500€, die buchst du ein und buchst dann eine Zahlung von 500€)
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#5

09.06.2010, 08:49

Aber in mein Mandantenkonto kann ich keine Fremdrechnungen reinbuchen. Und selbst wenn das ginge, habe ich dann ja trotzdem ein Minus in meinen Gebühren, wenn ich den Betrag überweise. Ich werde jetzt also erstmal eine Rechnung von dem Terminsanwalt fordern.
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#6

09.06.2010, 08:51

Okay, ich kenne dein Programm leider nicht. Ich hab RA-Micro und kann das dort einbuchen - notfalls eben als Auslagen. Du kannst doch sicher dort auch die Auslagen für z.B. Aktenversendung von 12,00€ einbuchen, oder?
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#7

09.06.2010, 08:54

Ja, das schon. Allerdings kann ich das ja dann auch abrechnen.
Wenn ich die Rechnung vom Terminsanwalt erhalte, kann ich die ja nicht nochmal beim Mandanten bzw. der RSV abrechnen, da wir die gesamten Kosten bereits abgerechnet haben.

War das schön, als ich mich darum noch nicht selbst kümmern musste ... :roll:
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#8

09.06.2010, 08:58

Also ich kann bei mir auch einfach eine Gegenbuchung machen.

Gerichtskosten z.B. müssen ja auch nicht zwingend in einer Abrechnung extra abgerechnet werden. Es reicht ja auch aus, wenn der Mdt. die zahlt und mann sie eben weiterleitet. Dann hab ich ja auch einen Zugang der GK im Mandantenkonto und dann einen Ausgang, wenn ich die GK zahle.
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#9

09.06.2010, 09:10

Das stimmt allerdings auch wieder ...

Menno, ich werd einfach mal versuchen hier was hinzubuchen. Gegebenenfalls komme ich nochmal auf das Thema zurück. Ich danke dir erstmal. :)
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Stephen Jay Gould
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#10

09.06.2010, 12:00

Hallo Frau Cindy,

wie wäre es mit folgender Vorgehensweise. Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden.
Ihr habt die gesamten GEbühren gegenüber der Rechtsschutzversicherung des Mandanten abgerechnet (incl. Gebühren Terminsvertreter), richtig? Dann ist doch Dein Mandantenkonto in Phantasy mit Zahlung der RSV glatt. Wenn der Terminsvertreter nun seine Rechnung schickt, und Du ihn bezahlen willst (weil Du das Geld durch die RS ja schon hast), würde ich das unter
"Rechtsberatungskosten" buchen, ist bei uns 4950.

Gruss Randfichte
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