zuständiges Prozessgericht im Mahnbescheid
- Anahid
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Bei Geschäftsräumen gibt es keine Sonderzuständigkeit. Bei einem Streitwert ab 5.000 € ist ganz normal das LG zuständig.


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Hallo, ich habe einen Mahnbescheid beantragt. Damals wurde mir als zuständiges Prozessgericht das Amtsgericht Nürnberg in den MB gespeichert. Der Gegner ist verzogen. Wir haben dann erst mal noch die alten Anschriften ausprobiert, die wir in der Akte hatten. Beim letzten Antrag auf Neuzustellung habe ich dann das AG Stuttgart als neues Gericht angegeben, da sich die örtliche Zuständigkeit änderte. Dieser Antrag auf Neuzustellung scheiterte auch und ich habe eine supercheck-Anfrage gemacht. Nun habe ich die korrekte Adresse, nach welcher wieder das ursprüngliche (im Mahnbescheid angegebene) AG Nürnberg als Prozessgericht zuständig wäre. Nun meine Frage: muss ich jetzt im Antrag auf Neuzustellung das AG Nürnberg als Prozessgericht angeben, denn das hatte ich ja im ursprünglichen Mahnbescheid angegeben? Ich bin mir nur nicht sicher, weil ich ja im letzten Neuzustellungsantrag angegeben habe, dass nun das AG Stuttgart zuständig wäre.