Forderungsaufstellung Übertrag in Pfüb-Formular
- Frau Cindy
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Habe heute folgende Antwort von Datev erhalten:
Ich habe es selbst noch nicht ausprobiert, weil meine festgesetzten Kosten aus einem Vergütungsfestsetzungsbeschluss resultierten und ich den händisch als Titel eingegeben habe.festgesetzte Kosten erscheinen nur dann in er richtigen Spalte im Pfändungs- und Überweisungbeschluss, wenn diese Forderungen einem Titel der Art Kostenfestsetzungsbeschluss zugeordnet sind.
Wurden die Kosten als Neben-/Kostenforderung der Art Gerichtskosten oder RA-Gebühren angelegt und beispielsweise einem Titel der Art Urteil oder Vollstreckungsbescheid zugeordnet, können diese Kosten im PfüB nicht richtig zugeordnet werden.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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@Maike: gerade wenn du wenige einfache FOrderungen hast, MUSST du es eintragen (so neulich ein Rpfl.), weil es nicht Sinn des Formulars sein kann, dass man einfach sein FoKo beifügt... ja ne is klar
- Frau Cindy
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Als was trage ich denn die Kosten des Mahnverfahrens im Forderungskonto ein, damit die in die entsprechende Spalte im Pfüb gezogen werden?
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Festgesetzte Kosten gibt's bei DATEV nicht. Oder ich habs auf den Augen.
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ach Tschuldigung, ich war jetzt bei RA Micro Ähm also ich weiß das jetzt nicht mehr so genau, wie es nach dem Update ist, aber wir haben das bisher so gemacht, dass wir einen Titel extra dafür angelegt hatten, weil sonst weiß er nicht, dass das schon tituliert ist usw. usw.