zuständiges Prozessgericht im Mahnbescheid
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Bei Geschäftsräumen gibt es keine Sonderzuständigkeit. Bei einem Streitwert ab 5.000 € ist ganz normal das LG zuständig.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.