Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, wie Ihr die Ratenzahlungen bei euren Schuldnern kontrolliert. Tragt ihr Wiedervorlagen oder Bearbeitungsfristen ein?
In einer früheren Kanzlei gab es mal einen Reiter zur Akte, so ähnlich wie Beteiligte, Gericht usw. nur eben mit Ratenzahlung. Dort konnte man eintragen, wann (01. oder 15. eines Monats) gezahlt wird und wie hoch die Rate war. Auch wann die letzte Zahlung kam.
So hatte man einen sehr guten Überblick, wer noch gemahnt werden muss.
Wie macht ihr das in der Kanzlei? Ich finde da Datev etwas unübersichtlich.
Grüße, Sans
Ratenzahlungskontrolle
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Ich trage mir immer eine Wiedervorlage ein. Bei der Buchhaltung prüfe ich dann, ob der Schuldner gezahlt hat oder nicht. Da wir aber hier eine kleine Kanzlei sind (2 Anwälte) ist es eher übersichtlich, so dass ich weiß, in welchen Sachen wir die ZV betreiben, bzw. Ratenzahlungen laufen.
- Isis90
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Ich habe bei mir genau neben dem Schreibtisch einen Schrank stehen, wo die ganzen Ratenzahlungsakten drinhängen. Da wir teilweise das Geld auch vom GV bekommen, was innerhalb des Monats unterschiedlich ausfällt, oder auch Schuldner haben, die nicht immer am gleichen Tag zahlen, hab ich mir das mit Leerakten dazwischen eingeteilt nach Zeiträumen, wann die Zahlung kommt. Gehe dann immer so 3 bis 4 Tage nachdem ein Zeitraum vorbei ist nochmal alle Akten durch, ob gezahlt wurde, das klappt ganz gut. Wenn mal ne Akte wegen Post oder so vorne bei den Anwälten ist, papp ich da einfach nen Zettel drauf, dass die danach wieder zurück zu mir soll.
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Das mit dem Schrank bringt bei mir gar nichts, da wir mit papierlosen Akten arbeiten. Ich hätte sonstn in meiner Akte nur den Handaktenbogen und die unterschriebene Ratenzahlungsvereinbarung. Aber für alles andere brauch ich eh den PC und meine WV. Dafür hab ich kaum Akten auf dem Tisch, auch wenn ich Arbeit ohne Ende habe.