Hallo ihr lieben,
habe folgendes problem:
Schuldner ist eine GmbH & Co. KG mit Sitz in A. Diese Firma gibts aber anscheinend nur im HR, an der Adresse existiert diese nicht, nicht mal ein Briefkasten.
Diese wird vertreten durch eine GmbH, mit Sitz in Z, also völlig anderer Standort. Wir wollen jetzt den MB dort zustellen lassen.
Problem: Ich kann nicht beim Gegner die Adresse der Vertretung eintragen, weil es am Ort Z die Schuldnerin, also die KG, ja gar nicht gibt.
Hab schon zig mal was geändert aber im MB sieht es leider noch immer nicht richtig aus.
Hat jemand ne Idee?
Ich will also quasi den MB am Sitz (also unter der Adresse) der gesetzlichen Vertretung zustellen lassen, aber nicht AN die gesetzliche Vertretung. Ich habs mit c/o probiert etc. aber null Erfolg.
LG Hanna
Adresse für Zustellung MB an gesetzlichen Vertreter !!!
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Du kannst doch im MB ganz normal die Anschrift des Schuldners angeben und danach im weiteren Formular einen gesetzlichen Vertreter angeben. Dann wird der MB an die Anschrift des gesetzlichen Vertreters geschickt, in deinem Fall Z, der Schuldner bleibt aber nach wie vor der mit Sitz in A im MB.
Oder was verstehe ich an der Frage nicht?!
Oder was verstehe ich an der Frage nicht?!
- Hanna_73
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ähm wie jetzt ? wenn ich die normale Adresse vom Hauptschuldner angebe wird der MB doch zuerst dort zugestellt oder verstehe ich jetzt was nicht? das wird doch nicht automatisch an den vertreter zugestellt? oder hab ich jetzt nen denkfehler?
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Sobald Du einen gesetzlichen Vertreter angibst, wird der MB dort zugestellt.
Ist auch bei Betreuungssachen so. Wenn jemand seine eigenen Angelegenheit nicht selbst klären kann und einen gesetzlichen Betreuer / gesetzlicher Vertreter hat wird der MB ja auch diesem zugestellt.
Zumindest lief das bei uns damals so....
Ist auch bei Betreuungssachen so. Wenn jemand seine eigenen Angelegenheit nicht selbst klären kann und einen gesetzlichen Betreuer / gesetzlicher Vertreter hat wird der MB ja auch diesem zugestellt.
Zumindest lief das bei uns damals so....
- Hanna_73
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hm ich blicks nicht. wenn ich doch eine KG habe mit einer GmbH als Vertretung, die an unterschiedlichen orten sitzen, wird doch zuerst an die KG zugestellt oder? Und wenn dort nicht zugestellt werden kann, kriege ich ne Monierung ?!? oder nicht?
ich will den MB quasi nur an die gesetzliche Vertretung zustellen lassen, geht das nicht?
ich will den MB quasi nur an die gesetzliche Vertretung zustellen lassen, geht das nicht?