DATEV Kostenausgleichsantrag § 106 ZPO

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Nisi90
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#1

10.09.2012, 13:56

Hallo ihr Lieben,

ich hab da so n kleines Problem, was wahrscheinlich nicht mal eins ist ^^

Folgendes:
Ich habe ein Eindurteil in dem heißt es: "von den Kosten des Rechtsstreits bis zu Anhänigkeit beim Amtsgericht XXX am 03.03.2012 haben der Kläger 86 % und die Beklagte 14 % zu tragen, ab dem 04.03.2012 trägt die Beklagte die Kosten des Rechtssteits" (Beklagter sind wir)

das heißt doch jetzt für mich, dass ich in den KFA nur die Kosten bis 03.03.2012 (Mahnverfahren) bringen muss oder? weil die gerichtlichen müssen eh wir zahlen - kann ich ja nicht festsetzen lassen...

soweit habe ich das jetzt auch erst mal gemacht aber nun habe ich einen Kostenausgleichsantrag im Word wo weder die 86 % noch die 14 % stehen... ja es steht gem. § 106 ZPO drin... - aber wars das schon? oder muss ich noch was machen?

kann mir bitte jemand helfen?
vielen Dank schon mal!!

LG Nisi90
Danke schon
Randfichte72
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#2

10.09.2012, 14:35

beim Ausdrucken in der Auswahlmöglichkeit § 106 anklicken, quoteln macht das Gericht selbst. Und dann da nur die Kosten bis zum o g. Datum rein, danach zahlt ja eurer Mdt. als Beklagter.

Quoteln brauchst Du nicht, die Gegenseite hat doch die KGE und macht das. :huepf
Nisi90
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#3

10.09.2012, 15:49

ja dann wären wir uns ja einig :)

so hab ich das jetzt auch gemacht aber eben kam mein Chef und meinte ich soll alle unsere Gebühren anbringen !?

ich versteh es nicht... warum soll ich die Gebühren festsetzen lassen die eh wir als Beklagte tragen sollen? :shock:
Randfichte72
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#4

10.09.2012, 15:56

Würde ich auch nicht machen, streicht Dir das Gericht raus.
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