Mandanten die AVP in Rechnung stellen, wenn ...

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Ulili
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#1

22.05.2012, 13:39

Hallo,

wir haben einen Mandanten, für den wir die Pflichtverteidigung haben. Ihm selber soll jetzt ein Aktenauszug geschickt werden. Es sind fast 300 Seiten, also ein ganzer Leitz-Ordner voll. Würdet ihr ihm das in Rechnung stellen (ggf. mit 26 € zzzgl. das übliche) + die Portogebüren?

:thx für Eure Antworten


:wink1
ellibeier
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#2

22.05.2012, 13:46

Habt ihr die Kopien gemacht? wenn ja, dann würde doch auch noch die Gebühr für Ablichtungen nach RVG 7000 anfallen? Oder gibts da noch Besonderheiten bei der Pflichtverteidigung, da kenn ich mich jetzt nicht so aus.
Ulili
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#3

22.05.2012, 14:16

Wahrscheinlich habe ich nur wieder einen Denkfehler. Ich meinte ja, wir stellen das dem Mandaten in Rechnung. Mein Chef sagte, mhhh vielleicht nicht ... Es sind fast 300 Kopien wie gesagt. Einen ersten Aktenauszug haben wir ja bereits gefertigt (für uns, Ermittlungskate), viel umfangreicher, und das wird ja dann später mit der Staatskasse abgerechnet (Pflichtverteidigung). Mir ging es jetzt darum zu wissen, darf man das vielleicht nicht noch einmal gesondert dem Mandanten in Rechnung stellen? Ich hätte dem Mandandten jetzt die 26 € nach § 4 RVG, zzgl. den Kopiekosten (0,50 bzw. 0,15€) die 7008 und das Porto in Rechnung gestellt.
sansibar
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#4

22.05.2012, 15:45

ich dachte immer, man darf den Mandanten die akten gar nicht schicken, sondern wenn sie sie lesen wollen, müssen sie es in der Kanzlei tun, aber vielleicht bin ich da auf dem Holzweg.
Und ist es bei Pflichtverteidigung nicht wie bei PKH und BerH, dass man dem Mandanten nix mehr in Rechnung stellen darf?
Grüße - sansibar
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Ulili
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#5

22.05.2012, 15:49

@sansibar - das weiß ich eben nicht genau :oops:

Mandaten müssen dann eine Erklärung unterschreiben, dass sie halt praktisch nichts mit machen, außer lesen :S
Ulili
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#6

22.05.2012, 15:51

Ach ja, also man darf denen aber doch noch was in Rechnung stellen, man kann glaube ich, noch einmal (fast) das gleiche vom Mandanten verlangen (in Rechnung stellen) was auch die Pflichtverteidigung zahlt. Bei PKH geht das aber nicht.
Ulili
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#7

22.05.2012, 16:33

Wie seht Ihr das mit der AVP?
Ulili
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#8

23.05.2012, 13:23

... ich frage einfach noch einmal in die Runde :oops:


Hallo,

wir haben einen Mandanten, für den wir die Pflichtverteidigung haben. Ihm selber soll jetzt ein Aktenauszug geschickt werden. Es sind fast 300 Seiten, also ein ganzer Leitz-Ordner voll. Würdet ihr ihm das in Rechnung stellen (ggf. mit 26 € zzzgl. das übliche) + die Portogebüren?

:thx für Eure Antworten
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