Rechnung erstellt, Gegenstandswert hat sich geändert

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Frau Cindy
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#11

17.02.2011, 14:00

Hab mir jetzt den anderen Thread durchgelesen. Ich habe zum Beispiel gerade eine Vorschussrechnung beim Wickel, die nicht bezahlt wurde und jetzt muss ich eine Endrechnung erstellen. So wie bislang würde ich jetzt den Vorschuss stornieren und dem Mandanten die Endabrechnung mit dem Hinweis übersenden, dass die Vorschussrechnung storniert wurde. Der Stornobeleg hat bei uns die RE-Nummer der stornierten RE, allerdings erhält natürlich jede Rechnung eine neue Rechnungsnummer.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
nati1985
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#12

17.02.2011, 14:34

Also ich hab des bis jetzt immer (Rechnungsvernichtung) mit den Mandanten gemacht, wenn z.B. die Anschrift nicht richtig war o.ä.

Unser Steuerberater hat auch gemeint, ich soll das so machen.
Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Liebe Grüße
Nati1985
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#13

17.02.2011, 15:38

Na, die unterschiedlichen Ansätze sind ja interessant.

Ich habe mich noch mal bei uns ausgetauscht und danach gibt es eigentlich nur eine einzige richtige Vorgehensweise:

1. Falsche Rechnung 1 mit RechnungsNr. X stornieren, egal, ob Rechnung 1 schon verschickt wurde.
2. Richtige Rechnung 2 mit RechnungsNr. Y erstellen - also ausdrücklich NICHT mit derselben RechnungsNr. (geht bei Phantasy auch gar nicht.)
3. Rechnung 1 hat durch das Stornieren ein "Storno" Wasserzeichen erhalten. Wenn also Rechnung 1 bereits an den Mandanten geschickt wurde, dann werden jetzt Rechnung 2 UND Stornoexemplar Rechnung 1 verschickt.
4. Der Mandant tackert Rechnung 1 und das Storno-Exemplar von Rechnung 1 zusammen und heftet es ab. Damit ist er im Falle einer Außenprüfung abgesichert. Er braucht nichts vernichten. Alles ist nachvollziehbar.
5. Er bezahlt Rechnung 2. :)

Eine Gutschrift ist - und das klingt irgendwie auch logisch - nur zwischen richtigen Rechnungen möglich. Auf eine falsche Rechnung braucht niemand zu zahlen und deswegen gibt es da auch nichts gutzuschreiben. Man stelle sich nur vor man vertippt sich und da steht dann 10.000.000,- € unter der Rechnung. Da sollte man sich den Weg über eine Gutschrift in der Tat gut überlegen. Aus der falschen Rechnung wird der Chef nichts fordern können, der Mandant aus der Gutschrift schon. Und zwei Rechnungsschreiben mit derselben Rechnungsnummer sind in jedem Fall unzulässig.
gkutes

#14

17.02.2011, 15:49

@phantast
nur weil sich der Streitwert im Laufe des Verfahrens ändert, wird doch die erstellte (Vorschuss)rechnung nicht falsch. verstehe nicht, wie du darauf kommst.

Wie gesagt - Storno geht bei AnNo auch nur intern - ab deiner Nr. 3 wäre man hier schon aufgeschmissen

@nati
hm - ich wäre da vorsichtiger.
Randfichte72
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#15

17.02.2011, 19:49

Wieso bekommt die gegnerische Haftpflicht eine Kostenrechnung? Bekommt sie nicht eigentlich nur eine Kostenberechnung? Im übrigen würde ich das auch über Gutschrift regeln.
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Rumpelstilzchen
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#16

17.02.2011, 20:38

Der korrekte Weg - wenn das Original der falschen Rechnung schon raus ist - Gutschrift erstellen und diese Gutschrift dann an den ursprünglichen Rechnungsempfänger schicken. Wenn DER dann die falsche Rechnung trotz Gutschrift absetzen sollte, begehrt ER die Straftat (Steuerhinterziehung).
Im übrigen sollte eigentlich immer nur mit VORSCHUSS-Rechnungen gearbeitet werden, bis endgültig feststeht, wie die korrekte Endrechnung zu erstellen ist.
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