Rechnung erstellt, Gegenstandswert hat sich geändert

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ReFaEb
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#1

16.02.2011, 11:23

Hallo, ich hab ein Problem, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Also in einer Verkehrssache habe ich eine Rechnung erstellt und an Word übergeben. Also habe ich jetzt eine Rechnungsnummer. Nun hat sich aber der Gegenstandswert erhöht. Die Rechnung wurde noch nicht bezahlt. Wie muss ich jetzt vorgehen? Soll ich die Rechnung stornieren und eine neue Rechnung mit dem erhöhten Gegenstandswert erstellen oder die erstellte Rechnung davon abziehen? Ich wäre euch dankbar, wenn ihr meine Frage schnell beantwortet.

Gruß ReFaEb
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Pepples
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#2

16.02.2011, 11:25

Ich würde eine Gutschrift über die alte Rechnung fertigen und eine neue erstellen.
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ReFaEb
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#3

16.02.2011, 11:28

Aber die Rechnung wurde noch nicht bezahlt. Die Kosten zahlt die gegnerische HPfV
gkutes

#4

16.02.2011, 11:42

gutschrift kannst du auch erstellen, wenn Rg noch nicht bezahlt

ich würde aber eine zweite Rechnung erstellen und die erste abziehen

Ich denke, das kannst du machen, wie es dir am besten gefällt. Ist beides ok
nati1985
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#5

16.02.2011, 11:48

Entweder du erstellst eine Gutschrift über die alte Rechnung und erstellst eine neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer oder du rufst bei der HPfV an und bittest die alte Rechnung zu vernichten und übersendest die neue Rechnung mit einem Anschreiben, in dem die Bitte um die Vernichtung der alten Rechung mit drinnen ist.

Mach ich auch so... Die zweite Variante geht schneller.
Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Liebe Grüße
Nati1985
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#6

16.02.2011, 17:09

Hallo,

also ich halte nur die von ReFaEb selbst vorgeschlagene Lösung für wirklich richtig. Gutschrift erstellen oder die eine Rechnung von der anderen abziehen setzt immer voraus, dass Rechnung 1 richtig war. Ist sie aber nicht. So eine Rechnung über diesen GW hätte es nicht geben dürfen. Stornieren und komplett neue Rechnung finde ich daher besser. Aber die HPV anrufen und die Sache erklären bleibt trotzdem OK, damit sich die Zahlungen nicht überschneiden usw.
gkutes

#7

16.02.2011, 17:16

Du kannst keine Rechnung stornieren, die du nicht im Original in den Händen hältst!
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#8

17.02.2011, 08:59

Häh?
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#9

17.02.2011, 10:34

Ich halte das bisher auch so, dass ich Rechnungen storniere, die bislang nicht ausgeglichen sind. Der Rechnungsempfänger erhält dann die Rechnung mit Stornovermerk. Jedenfalls habe ich es so gelernt.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
gkutes

#10

17.02.2011, 10:59

Der einzig korrekte und prüfungssichere Weg zum "Stornieren" einer Rechnung ist das Erstellen einer entsprechenden Gutschrift!

AnNo zB erstellt bei Stornierung keinen Beleg, den man an den Mandanten schicken könnte. Eine Gutschrift hingegen wird dann automatisch mit einer Rechnungsnummer versehen.
Es ist nicht vorgesehen, dass man Stornos rausschickt. Die Möglichkeit kann daher nur genutzt werden, wenn das Original der Rechnung vorhanden ist
Aber vielleicht ist das bei euren Programmen anders? Das würde mich dann mal interessieren

siehe auch: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=14354

vor Jahren haben wir das auch noch ziemlich locker gesehen. Aber das sollte man schon etwas mehr das Augenmerk drauf lenken.
Was zB gar nicht geht ist das:
du rufst bei der HPfV an und bittest die alte Rechnung zu vernichten und übersendest die neue Rechnung mit einem Anschreiben, in dem die Bitte um die Vernichtung der alten Rechung mit drinnen ist.
wer garantiert dir, dass die Rg vernichtet wird? Am Ende schwirren zwei Rechnungen mit der gleichen Nummer durch die Welt. Sehr schlecht
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