Kürzung/Prüfung der Einigungsgebühr bei Annotext

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lvre
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#1

29.09.2020, 08:39

Hallo zusammen,

ich versuche seit gestern eine arbeitsrechtliche Angelegenheit mit Mehrvergleich über Annotext abzurechnen. Ich hatte hier in einem älteren Beitrag gesehen, dass wenn man die VG + TG + 1,0 EG eingibt, automatisch die Differenzverfahrensgebühr berechnet wird. Das funktioniert so auch und die Kürzung/Prüfung wird mir angezeigt.

Allerdings klappt die Kürzung/Prüfung mit der Einigungsgebühr nicht. Ich gebe die zunächst die 1,0 EG nach einem Streitwert von 8.000,00 € ein und danach die 1,5 EG nach einem Streitwert von 1.500,00 €. Das Programm lässt die Gebühren dann einfach so stehen. Gibt es hier bei der Eingabe der Gebühren eine besondere Reihenfolge oder einen anderen Trick, wie mir Annotext die Einigungsgebühr prüft bzw. kürzt?

Vielen Dank im Voraus.
188F
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#2

02.10.2020, 09:28

Guten Morgen,

AnNoText prüft normalerweise auch die Einigungsgebühren. Angezeigt wird das aber nur, wenn sich tatsächlich eine Kürzung ergibt. Aus den von Dir genannten Werten ergibt sich nach meiner Berechnung keine Kürzung.

1,0 EG aus 8.000,00 € = 456,00 € und 1,5 EG aus 1.500,00 € = 172,50 €, macht zusammen: 628,50 €
Prüfung nach 15 III RVG: Gebühren dürfen zusammen nicht höher sein als 1,5 EG aus 9.500,00 = 837,00 €

Das sind sie nicht, sodass hier keine Kürzung vorzunehmen ist.

Viele Grüße und einen schönen Tag
lvre
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#3

05.10.2020, 10:41

Danke! Jetzt habe ich es verstanden. Ich habe gedacht, die Kürzung bzw. in diesem Fall Prüfung wird mir dann auch angezeigt. Dann habe ich ja doch alles richtig gemacht.


Guten Morgen,

AnNoText prüft normalerweise auch die Einigungsgebühren. Angezeigt wird das aber nur, wenn sich tatsächlich eine Kürzung ergibt. Aus den von Dir genannten Werten ergibt sich nach meiner Berechnung keine Kürzung.

1,0 EG aus 8.000,00 € = 456,00 € und 1,5 EG aus 1.500,00 € = 172,50 €, macht zusammen: 628,50 €
Prüfung nach 15 III RVG: Gebühren dürfen zusammen nicht höher sein als 1,5 EG aus 9.500,00 = 837,00 €

Das sind sie nicht, sodass hier keine Kürzung vorzunehmen ist.

Viele Grüße und einen schönen Tag
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