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Annotext: wie Rg stornieren?

Verfasst: 04.09.2007, 16:41
von anwaltsliebling
Hallo zusammen,

ich hab mal wieder ein buchhalterisches Problem bzw. hab vergessen, wie es geht :oops: .

Ich hab auch schon mal die Suche benutzt, aber finde leider nichts speziell für Annotext, sondern nur für RA-Micro.

Folgendes: Rechnung an Mdt. wurde gestellt. Mandant will nun den "hohen" Betrag nicht zahlen, sondern nur so viel, wie parallel von der gegn. Haftpflicht überwiesen wurde. Storniere ich jetzt die alte Rechnung oder wie mach ne Gutschrift? Da weiß ich aber nicht mehr, wie das geht. Ich hab jetzt quasi in der Honorarstellung ein Soll. Ich kann es ja nicht einfach ausbuchen, wegen abgeführter Umsatzsteuer. Hilfe bitte und nicht lachen. Ich steh grad echt auf der Leitung.

Danke schon mal.

Verfasst: 04.09.2007, 16:44
von StineP
Am besten komplett stornieren und dann neue Rechnung über niedrigeren Betrag...

Verfasst: 04.09.2007, 17:07
von Gast
Genau sonst bekommst ne Differenz, die kein Mensch außer dir nachvollziehen kann, komplett raus das alles auf 0,00 steht und neue Rechnung rein :zustimm

Verfasst: 04.09.2007, 17:33
von anwaltsliebling
Ja, so werd ich´s machen. Jetzt, wo ihr es sagt, leuchtet es ein. Manchmal sieht man halt den Wald vor lauter Bäumen nicht. Danke vielmals.

Aber interessieren würde mich trotzdem, in welchem Fall ich eigentlich eine Gutschrift fertigen müsste und wie das dann in Annotext funktioniert? Viell. kann mir das ja noch jemand sagen, dann wäre ich um einiges schlauer.

Verfasst: 04.09.2007, 18:04
von StineP
Hier Info dazu:

Mit einer Gutschrift wird ebenso wie mit einer Rechnung über eine Lieferung oder Leistung abgerechnet. Die Gutschrift stellt der Leistungsempfänger und nicht der Leistende aus.


Die Gutschrift berechtigt zum Vorsteuerabzug, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

* Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muss zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung berechtigt sein.
* Zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Gutschrift muss Einverständnis darüber bestehen, dass mit einer Gutschrift über die Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird.
* Die Gutschrift muss die gleichen Angaben enthalten wie eine Rechnung.
* Die Gutschrift muss dem leistenden Unternehmer zugeleitet worden sein.

Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, wenn der Empfänger dem in ihr enthaltenen Steuerausweis widerspricht. Widerspricht der Gutschriftempfänger dem zu hohen Steuerausweis nicht, so schuldet er den zu hohen Betrag.

Verfasst: 04.09.2007, 19:03
von Teddybär14
Bei AnNoText kann man auch einen Teil der Rechnung stornieren, weiß aber leider nicht mehr wo man da rummachen muss. Arbeite länger schon nicht mehr damit.
Aber ich stimme den anderen zu dass die alte Rechnung komplett storniert und die neue gebucht werden sollte.

Verfasst: 04.09.2007, 19:42
von QueenMum
wieso machst du nicht einfach eine teilgutschrift?

Verfasst: 04.09.2007, 19:45
von StineP
Hat sie doch geschrieben - weil sie nicht weiß, wie sie das teilweise aus dem Konto bucht...

Verfasst: 04.09.2007, 19:47
von Pepsi
jep, das habe ich mich auch schon gefragt

PS: habe mal den TItel geändert (wenn Fragen zum Programm sind, immer das Programm davor schreiben)

Verfasst: 04.09.2007, 19:50
von anwaltsliebling
@Pepsi
Danke fürs Titel ändern.
Teilgutschrift ... wie sieht das dann praktischerweise aus?