Neuerungen – Mahnverfahren - (Annotext)

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YEAH00
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#1

03.07.2007, 11:43

Neuerungen – Mahnverfahren - Annotext

Heyyy heute kam endlich das neue Update von Annotext!

Nun wollte ich mal sicherheitshalber wissen ob das mit dem Mahnbescheid 100%-ig korrekt ist.!

Also im neuen MB steht in der Ziele 44 Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit die volle Gebühr gem. Nr. 2300 VV RVG und gleich nebendran Sonstige Nebenforderung „Minderungsbetrag 3305“ (d. h. halbe Gebühr 2300 VV max. 0,75) – also i. d. R. 0,65)

Diesen Minderungsbetrag versteh ich jetzt wieder nicht!

Ich dachte jetzt wird nur noch die volle außergerichtliche Gebühr geltend gemacht und nicht zwei Sachen?

Kann mich vlt. Nochmla jmd aufklären?

Wäre nett - Danke
YEAH00
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#2

03.07.2007, 13:51

:?:
RenateM
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#3

05.07.2007, 10:18

Hallo,

ich glaube, ich kann helfen: unsere Law-Firm's haben uns ziemlich ausführlich informiert: nach dem BGH Urteil aus März sind die seit 01.05. neuen MB Formulare eigentlich schon wieder überholt. Weil die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden muss, brauchen die Mahngerichte die Information, wieviel denn genau angerechnet werden soll (das ist der "Minderungsbetrag"). Die Ausfüllvorschrift ist wohl eine Krücke, so lange es dafür kein eigenes Feld auf dem Formular gibt.

Hier ist auch ein Link dazu auf das Rundschreiben der Koordinierungsstelle für das Mahnverfahren:
http://ra-frese.de/wp-content/uploads/2 ... -koord.pdf

L.Gruß,
Renate
Gast

#4

20.09.2007, 21:09

Wenn wir beim Thema sind, bei unserem Programm, wir haben altasoft, hat wohl fast keiner ist in BW/Bayern ein kleineres Ding, wurde mir mitgeteilt, dass sie darauf verweisen, die MBs elektronisch zu machen da es wohl neue Rechtsprechung/Vorgaben gäbe, dass ab 1.1.08 der Mahnbescheid nur noch elektronisch an das Mahngericht gestellt werden darf. . . Das kann ich mir nicht vorstellen, zum einen kann man doch nicht voraussetzen dass jeder Anwalt ein hierfür komatibeles und kompetentes Programm hat, zum anderen können ja auch Privatpersonen MB stellen und zum anderen sind ja erst neue Formulare rausgekommen und die Mahngerichte hätten sicher schon rechtzeitig darüber informiert. Ist jemand sowas bekannt oder evtl. nur eine Masche unseres Anbieters? Danke Euch...
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Pepsi
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#5

21.09.2007, 08:39

@Jave: ist aber so

@YEAH: das ist schon richtig so, du machst ja auch nicht zwei sachen geltend, sondern der Minderungsbetrag ist der Betrag, um den das Mahngericht die Kostenrechnung im MB, also sprich die MB Gebühr MINDERT, im moment brauchen die noch diese angabe, es sollen aber wohl über kurz oder lang neue formulare kommen
StineP

#6

21.09.2007, 09:19

Yeah: Ich hoffe, du hast schon die neuen Mahnbescheidsformulare.. sonst nützen dir die Update-Neuerungen nicht viel ;)
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#7

21.09.2007, 14:22

entweder das oder sie macht es online (aber ich denke man kann das auch umstellen, zumindets sollte man das können)
Gast

#8

24.09.2007, 08:54

@Pepsi, hi war am WE in München auf m seminar, dort stellte man klar dass die Umstellung erst Ende 08 Anfan 09 auf die Anwälte zukommt. Hätt ich nicht gedacht. Aber ist ja dann noch ne Weile hin ;0)
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