Änderung Forderungshöhe

In diesen Bereich gehören alle Themen, die Handhabung, Technik oder Benutzung von AnNoText betreffen.
Antworten
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8096
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#1

04.08.2014, 12:35

Hallo Zusammen,

ich habe ein Forderungskonto angelegt und möchte - weil sich das Anlegen mit einem Zahlungseingang überschnitten hat - die Hauptforderung reduzieren. Nur weiß ich leider nicht wie?

Kann mir da jemand helfen?
Schmiedi1309
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 92
Registriert: 28.05.2014, 14:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#2

04.08.2014, 12:37

also ich weis zwar nicht wie das in deinem Programm gehandhabt wird, aber ich würde jetzt einefach eine Zahlung erstellen und somit verringert sich doch die Forderung automatisch... oder du du veränderst einfach die Hauptforderung generell... mfg
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8096
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#3

04.08.2014, 12:39

oder du du veränderst einfach die Hauptforderung generell
Genau das möchte ich - aber wie :?: Ich muss ja den Mahnbescheid auch in dieser Höhe zurücknehmen.
Benutzeravatar
BaumN
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 263
Registriert: 07.04.2014, 17:11
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#4

04.08.2014, 12:46

Welche Version nutzt Du denn? Und auf welchem Wege hast Du den MB beantragt? (EGVP oder Online-Formular?)
_______________________________________________________________________________________
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8096
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#5

04.08.2014, 12:54

Wir haben auf AnNoText Version 2009 umgestellt. MB habe ich in Papierform gemacht.
Benutzeravatar
BaumN
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 263
Registriert: 07.04.2014, 17:11
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#6

04.08.2014, 13:07

Also wenn Du auf das entsprechende Forderungskonto gehst und die rechte Maustaste anklickst, kannst Du "Reduzierung der HF durch Gutschrift" auswählen. Darunter gibt es noch die Position "Direktzahlung Schuldner bei Mandant". Da könntest Du dann die Zahlung erfassen.

Wie Du das dann allerdings dem Gericht mitteilst, weiß ich nicht genau. Du hast ja - wenn ich das richtig sehe - noch kein Aktenzeichen. Im Zweifel würde ich einen Schriftsatz mit Rubrum und "Aktenzeichen noch nicht bekannt - Antrag MB vom ..." fertigen. Vielleicht können sie ja damit was anfangen. Denn Du bekommst das AZ ja erst mit der Nachricht über den Erlass...
_______________________________________________________________________________________
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8096
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#7

04.08.2014, 13:13

Wie Du das dann allerdings dem Gericht mitteilst, weiß ich nicht genau
Das mache ich bei der Beantragung des VB´s (hatte ich leider schön öfter). Das ist kein Problem.

Das andere probiere ich mal aus.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8096
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#8

04.08.2014, 13:18

Klappt leider nicht. Das Programm macht mich echt wahnsinnig.
Benutzeravatar
BaumN
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 263
Registriert: 07.04.2014, 17:11
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#9

04.08.2014, 13:40

Geht mir oft genauso - ich hätte nicht umstellen sollen, die Business Solution war für Leute, die was von Buchhaltung und von ZV verstehen, deutlich komfortabler.

Was genau klappt denn nicht? Ich hab gerade zwei ZEs bei Mdt. auf Hauptforderung gebucht. Hat funktioniert. (Nicht vergessen auf § 366 umzustellen! Das war zuerst mein Fehler...)
_______________________________________________________________________________________
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
Antworten