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nachträgliche Gerichtsvollzieherkosten

Verfasst: 29.08.2012, 09:46
von Naddlchen
Guten morgen miteinander,

ich hab da ein kleines Problem und komme nicht weiter. Folgener Sachverhalt:
Ich habe dem Schuldner das Konto gepfändet. Dies wurde auch alles super schnell abgewickelt von der Bank. Die Pfändung war erfolgreich und wir haben unser Geld. Jetzt kommt das Problem. Der Gerichtsvollzieher hat uns nun (vier Wochen später) eine Rechnung zukommen lassen mit seinen Kosten die er vergessen hat zu berechnen. Der Schuldner muss auch diese GVZ-Kosten bezahlen. Nur wie mache ich die geltend?

Re: nachträgliche Gerichtsvollzieherkosten

Verfasst: 29.08.2012, 09:52
von Naddlchen
Ich würde mich sehr über eine kleine Hilfestellung freuen.

Grüße Naddlchen :thx :smile:

Re: nachträgliche Gerichtsvollzieherkosten

Verfasst: 29.08.2012, 11:10
von Jupp03/11
Wurde nur bei einer Bank gepfändet?

Re: nachträgliche Gerichtsvollzieherkosten

Verfasst: 29.08.2012, 16:23
von Naddlchen
Ja es wurde nur bei der Bank gepfändet.

Re: nachträgliche Gerichtsvollzieherkosten

Verfasst: 29.08.2012, 16:26
von Jupp03/11
Wenn die Zahlung tatsächlich durch die Bank erfolgte, muss diese auch noch die GV-Kosten zahlen, zumal in aller Regel diese Kosten auf dem zugestellten PFÜB stehen.
Also aktuelles Forderungskonto an die Bank mit der Bitte um restlichen Ausgleich.

Re: nachträgliche Gerichtsvollzieherkosten

Verfasst: 29.08.2012, 16:30
von Naddlchen
Also das heißt ich buche jetzt meine Gerichtsvollzikeherkosten einfach nach in meinem Forderungskonto und übersende dieses nochmals an die Bank mit der Bitte die restlichen Kosten nochmals zu pfänden. Sehe ich das richtig? Machen die das so ohne weiteres weil diese Kosten ja zuvor nicht auf der FO-Aufstellung waren?

Trotzdem Danke.

Re: nachträgliche Gerichtsvollzieherkosten

Verfasst: 29.08.2012, 16:32
von Jupp03/11
Diese Kosten müßten auf dem zugestellten PFÜB, also auf der Zustellungsurkunde gewesen sein, und wenn nicht, ergibt sich das im übrigen auf dem Text des PFÜB, wo unter anderem stehen sollte zzgl. Kosten

Also einbuchen und ab damit

Re: nachträgliche Gerichtsvollzieherkosten

Verfasst: 29.08.2012, 16:46
von Naddlchen
Super vielen vielen Dank. :wink1
:thx
:D