Vollstreckungsauftrag in Annotext nach Adressänderung

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Mietzemau
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#1

15.08.2011, 10:46

Hallöchen,

mir ist das schon echt peinlich das zu fragen, aber ich wollt einfach mal wissen, wie ihr das so im Bestfall regelt, da ich doch gern mal nen gewisses Schema in folgender Sache hätte:

Wenn ich nach ZV-Auftrag vom GV die Nachricht bekomme, dass der Schu unbekannt verzogen ist, ich eine EMA mache und Schu nunmehr in einer anderen Stadt wohnt, wie macht ihr das mit dem System (wir haben Annotext EurostarXP)?

A) Druckt einen neuen ZVA ohne Geb. aus und es befindet sich vom ursprünglichen ZVA eine Abschrift in den Vollstreckungsunterlagen?

B) Nehmt einfach den ursprünglichen ZVA, findet den zuständigen GV heraus und schreibt den an mit urspr. ZVA als Anlage?

C) oder macht es einfach ganz anders?

Die Frage mag für euch blöde erscheinen, aber mich täte es wirklich interessieren, wie ihr das so handhabt. Da ich hier alleine bin, kann ich sonst keinen fragen.

Eine kleine Ergänzung, da stehe ich ehrlich gesagt heute auf der Leitung:

Ich habe gerade wieder den Fall gehabt, hab nach Schema A) jetzt gehandelt und einen neuen Auftrag ohne Gebühr ausgedruckt. Wieso hab ich dennoch im Forderungskonto im System jetzt trotzdem eine Gebühr stehen?

Vg Mietzemau
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#2

15.08.2011, 14:50

Ich hoffe meine Frage war jetzt nicht allzu bescheuert, oder hat das Problem so gar keiner? Nur mir passiert das halt jedes Mal, wenn ich wirklich mal diese Sachlage habe und da stell ich mir natürlich auch jedes Mal die Frage, ob ich das hier so richtig mache.

Ich habe jetzt mal bei der Hotline angerufen und nachgefragt. Die nette Stimme am Telefon konnte mir auch nicht weiterhelfen und es wird weitergeleitet und ich werde zurück gerufen. HOffentlich komm ich dann mal auf des Rätsels Lösung.
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#3

16.08.2011, 09:21

So, zu meiner Verteidigung: ich bin doch nicht irre oder auf dem Holzweg.

Da bekomm ich doch grade meinen ersehnten Rückruf vom Helpdesk-team und mir wird erklärt, dass ich absolut richtig handel und manuell die ins Foko eingebuchten Gebühren wieder stornieren muss. Der neue ZVA wird zwar ohne Geb ausgedruckt aber es gibt keine Maßnahme, die nicht ohne Geb erstellt werden kann. Sprich: selbst wenn da steht "ohne Gebühr", wird diese im Foko gebucht.

Ja super, vielen Dank. Und ich zweifel die ganze Zeit an meinem Verstand und meiner Fähigkeit.
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#4

16.08.2011, 09:27

hier war gestern feiertag 8)

also besser wohl, du druckst ein aktuelles Foko aus und überschreibst dann den alten ZVA. Das mit dem Stornieren und so find ich immer sehr umständlich
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#5

16.08.2011, 09:50

ach das mit dem stornieren ist im prinzip ja nur nen simpler klick. aber muss man ja erst mal wissen. wie bereits geschrieben, ich hab immer gedacht ich handel total falsch.

ach wie schön, ihr hattet gestern feiertag...hoffentlich mit schönem wetter.
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#6

16.08.2011, 09:53

ein klick ist wohl übertrieben =)
da ich hier die ZV-Maßnahmen noch arg formatieren muss, wäre das überschreiben die von mir gewählte Variante. Obwohl, auch blöd, stimmt dann das Datum nicht mitm Foko überein. Also doch neu machen und altes stornieren...

nö, leider nix schönes wetter..
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#7

16.08.2011, 09:56

eben, das war das was mich halt auch immer wieder durcheinander gebracht hat. von daher ist das stornieren echt einfacher. also zumindest bei mir sind es wirklich nur wenige klicks....ist es das bei dir nicht?
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#8

16.08.2011, 10:13

ja, ein paar klicks. trotzdem plöt 8)
aber typisch AnNo- ZV ohne Gebühr und dann trotzdem Gebühr einbuchen :auslach
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#9

16.08.2011, 10:17

na was meinste was mir das anfangs peinlich war hier so ne frage zu stellen. ich dachte nur: ok...schmeiß dich mal schön ins fett-faß :mrgreen:
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#10

16.08.2011, 10:18

verstehe nicht, was daran peinlich ist. Ist ein Fehler im Programm
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