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Sunnynixe
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#1
06.05.2011, 09:48
Hallo Ihr Lieben,
viel. könnt ihr mir helfen, ich bin mir nicht ganz sicher:
Fall: Aufhebung eines Kaufvertrages.
Fällt hier eine 36 II 20/10 oder nur eine 5/10 an? (erfüllter oder nicht erfüllter Vertrag)?
In dem KV der aufgehoben werden soll ist Auflassungsvormerkung schon drin. Im KV ist aber ein Rücktrittsrecht, was erklärt werden könnte...
Welche Gebühren würdet ihr in Ansatz bringen zur Aufhebung des Vertrages?
[color=#40FF40]Nach jedem Tief... folgt irgendwann wieder ein Hoch..:-)[/color]
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Sunnynixe
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#3
06.05.2011, 11:07
Kannst du mir das nicht kurz u. bündig eben erklären?
Hab keine Unterlagen hier!
[color=#40FF40]Nach jedem Tief... folgt irgendwann wieder ein Hoch..:-)[/color]