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Versendepauschale richtig buchen

Verfasst: 12.05.2010, 14:31
von repfiffi
Hallo Ihr Lieben,

wie verbucht ihr denn die 12 € Pauschale im Buchungssystem, damit diese dann auch vor der USt. in's Kostenblatt gezogen werden können?

Chef und ich verzweifeln gerade :oops:

LG

Re: Versendepauschale richtig buchen

Verfasst: 12.05.2010, 14:41
von repfiffi
Kleiner Zusatz:

also wir haben das nun unter Honorar -12 € drin, wenn die Geldeingangs- und Ausgangsliste sich öffnet und man die mit ins Kostenblatt ziehen will, dann sagt das Programm, das können wir nicht übernehmen :?: :roll:

Re: Versendepauschale richtig buchen

Verfasst: 12.05.2010, 15:06
von Kasimir1603
Wir buchen es auf sonstige Kosten/Spesen abrechenbar SK 4670, dann erscheint es unter Kosten und Gebühren und kann übernommen werden und mit MwSt. belegt werden.

Re: Versendepauschale richtig buchen

Verfasst: 12.05.2010, 16:18
von repfiffi
gerade meinem Chef das weitergeleitet und ihm erschließt es sich nicht, dass wenn man das unter SK 4670 abrechnet, es auch möglich ist, dies zur dazugehörigen Akte mit reinziehen zu können :roll:

mhhh ...also ich raff nun jar nischt mehr und bin heilfroh, dass moin Feiertag ist :wink:

Re: Versendepauschale richtig buchen

Verfasst: 14.05.2010, 13:28
von Notarita
Also wir haben das hier so gelöst:

Zunächst haben wir uns ein neues Sachkonto angelegt, bei uns heißt es „Zwischenkonto Auslagen“. Hier werden zunächst die Auslagen (Gerichtskosten für GB-Auszüge, HR-Auszüge, etc. pp) gebucht, bis sie dann dem Geschäftskonto belastet werden. Bei der Anlage dieses Kontos darauf achten, Umsatzsteuer = 0 und Besonderheit = Dubiose, alle anderen Felder bleiben leer.

Dann haben wir uns Buchungssymbole angelegt, z. B. Aktenübersendungspauschale.

Die Maske ist bei uns wie folgt ausgefüllt:

Gültigkeits-Bereich Ausgang
Buchungs-Symbol AA
Text Buchhaltung Aktenübersendungsp.
Text Kostenrechnung Aktenübersendungsp.
Verteilung C = vorläufig Stfr. Auslagen
Beteigten Behörde
Forderungs-Konto leer
Forderungs-Status 8 = abzurechnende Kosten

Wenn wir dann eine Kostenrechnung an den Mandanten oder wen auch immer erstellen, fragt das Programm nach dem Anklicken von Zwischensumme und MWSt, ob wir die Auslagen abrechnen wollen.

Hoffe ich habe es einigermaßen verständlich erklärt. :)

Achtung: Das Konto Zwischenkonto sollte immer im Auge behalten werden, damit sich dort nicht Ausgaben sammeln, die nicht abgerechnet werden.

Re: Versendepauschale richtig buchen

Verfasst: 17.05.2010, 11:36
von repfiffi
:shock: danke für Deine Erklärung. Ich werde das mal an meinen Chef weiterleiten. Wir beide haben da noch EINIGES zu lernen bei/mit AnNoText :oops:

LG

Re: Versendepauschale richtig buchen

Verfasst: 17.05.2010, 13:49
von Notarita
Bitte schön, kannst ja mal Bescheid geben, wie es so klappt. Vielleicht findet Ihr ja noch einen besseren Weg.

Re: Versendepauschale richtig buchen

Verfasst: 30.06.2010, 15:33
von RA Wolf
Ist ein durchlaufender Posten.

Re: Versendepauschale richtig buchen

Verfasst: 30.06.2010, 15:39
von Kasimir1603
RA Wolf hat geschrieben:Ist ein durchlaufender Posten.

Eben nicht. Da der RA gegenüber der Gerichtskasse bzw. dem Gericht als Kostenschuldner auftritt, weil er die AE beantragt, kann er den betrag nicht als durchlaufenden Posten an den Mdt. weiterberechnen, sondern muss diesen mit USt. belegt weiterreichen.

Re: Versendepauschale richtig buchen

Verfasst: 04.08.2010, 22:53
von worldi
SPF 0 % !!!!!