Kostenberechnung (RVG) im Text

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worldi
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#1

14.12.2009, 21:01

Wie kann ich bei Annotext eine Kostenberechnung im Text, zB bei einem Aufforderungsschreiben an den Gegner machen??

Kann ich den Betrag der Rechnung ändern, wenn ich diese zum Mandantenkonto buche? (OP und Mandantenkonto unterschiedlich)

Und was hat das mit den Vorschlagsrechnungen auf sich?? Und wieso wird für jede Vorschlagsrechnung eine eigene Rg-Nr vergeben?? Ich sehe da nicht durch, habe vorher immer nur mit RA-Micro gearbeitet???

Vielleicht könnt ihr mir helfen??
gkutes

#2

15.12.2009, 09:12

wie machst du das aufforderungsschreiben? Wenn du das über Mahn- und ZV machst, dann wird irgendwas gebucht, weiß aber nicht genau wohin (also ob nur ins Foko). müsstest du ausprobieren.

Wieso sollte der Betrag der Rechnung unterschiedlich sein? Ins Mandantenkonto kommen ja eigentlich nur Rechnungen rein, die an den Mandanten versandt wurden

Vorschlagsrechnungen macht man bei Time&Billing. Dort kannst du dir ja dann noch aussuchen, welche von den notierten Stunden du abrechnen möchtest. Aus der Vorschlagsrechnung wird dann eine richtige Rechnung über die Honorarabrechnung und dort bekommt die Rechnung auch eine Nummer. Wo siehst du denn eine Nummer für die Vorschlagsrechnung?
worldi
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#3

16.12.2009, 21:24

1. Aufforderungsschreiben: Bla bla bitte zahlen und wegen verzug müssen sie noch die ra-kosten tragen, die sich wie folgt beziffern

hier einsetzen kostenberechnung, möchte das ja nicht immer per hand alles machen, bei ra-micro ging das alles soooo einfach

2. unterschiedlichen betrag: meine ins aktenkonto und in die offene posten liste

zB. vorschuss GK (100 EUR) und gebühren (200 €)

= buchung ins aktenkonto als soll 200 €
aber in die op 300 €

kann mir hier gar nicht ändern

und wie komme ich an die OP Liste??
gkutes

#4

17.12.2009, 10:28

also nochmal - wenn du das Aufforderungsschreiben über Mahn- und ZV machst, wird es dir ins Mandantenkonto gebucht. Wie bei Pfüb und ZV. Sonst nicht.

Du könntest probieren, es über nachbuchen (in der ZV) ins FOKO zu buchen, dort gibt es doch zum ankreuzen "auch ins Mandantenkonto buchen".

Ansonsten könnte dann derjenige, der Buchhaltung macht, noch was ins Mandantenkonto buchen.

eine OPListe gibt es über die Buchhaltung. Nur dort braucht man die ja auch. in die OPListe kommen doch wohl nur sachen rein, worüber man Rechnungen schreibt
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