Noch eine zweite Frage:
Es kommt ja immer wieder vor, dass erst strafrechtlich ermittelt wird und nach Einstellung noch ein OWi-Verfahren kommt.
Annotext verweigert mir eine gemeinsame Rechnung, in der 4000-er Gebühren und 5000-er Gebühren vorkommen. Das ist ja völlig unpraktisch, so dass ich davon ausgehe, dass der Fehler bei mir liegt.
Stimmt's oder hat das Programm hier wirklich eine unsinnige Trennung?
Straf- und Owi-Gebühren gemeinsam?
- Silke81
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Bei uns läuft das so, dass wir für jedes Verfahren eine extra Akte anlegen. Immerhin hat euch euer Mandant für das weitere Verfahren erneut mandatiert = neue Angelegenheit. Somit rechnest du die erste Akte ganz normal ab, die Angelegenheit ist ja dann schon erledigt. und für die zweite Akte erstellst du ganz normal eine weitere Rechnung nur für dieses Verfahren.
Sonst wird das doch alles viel zu unübersichtlich. Oder täusche ich mich da?
LG Silke81
Sonst wird das doch alles viel zu unübersichtlich. Oder täusche ich mich da?
LG Silke81
nein, Silke81 hat REcht.. ich habe 4 Jahre mit Annotext gearbeitet und gelitten.. scherz... aber es ist richtig wie Silke das sagt, weil auch die Auslagen dann auch nochmal anfallen. .
Viele liebe Grüße
Kathi :O)
[color=#FF4000]Wenn man schon Dummheiten macht, dann müssen sie wenigstens gelingen. Napoleon Bonaparte[/color]
Kathi :O)
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- Silke81
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Ich würde die Grundgebühr nicht anrechnen:
Einmal hast du die Grundgebühr ja für die strafrechtlich. Angelegenheit bekommen. Die Einarbeitung in den Sachverhalt war ja eine andere als wie für das OWI-Verfahren, allein von den Vergütungsnummern stehen diese Gebühren ja schon in verschiedenen Abschnitten.
Ich würde für beide Angelegenheiten die Grundgebühr nehmen.
Einmal hast du die Grundgebühr ja für die strafrechtlich. Angelegenheit bekommen. Die Einarbeitung in den Sachverhalt war ja eine andere als wie für das OWI-Verfahren, allein von den Vergütungsnummern stehen diese Gebühren ja schon in verschiedenen Abschnitten.
Ich würde für beide Angelegenheiten die Grundgebühr nehmen.
Ich verdiene zwar auch gern Geld aber das Vergütungsverzeichnis sagt ganz klar, dass die Grundgebühr 5100 nicht entsteht, wenn wegen derselben Handlung schon eine 4100 entstanden ist.
Du musst auf jeden Fall anrechnen, auch wenn es 2 Akten bei euch gibt! Denn es geht ja mehr oder weniger um die gleiche Sache, auch wenn dem Mandantgen zwei verschiedene "Strafen" drohen (OWi und StrS). Das RVG sagt ja auch, (s.o.) dass man anrechnen muss, wenn die eine Gebühr bereits entstanden ist.
Jedes Ding hat zwei Seiten. Mit Rechtsanwalt drei.