Forderungskonto

In diesen Bereich gehören alle Themen, die Handhabung, Technik oder Benutzung von AnNoText betreffen.
Antworten
Sandri
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 21.04.2009, 13:11
Software: AnNoText
Wohnort: Vogelparkregion

#1

05.08.2009, 10:47

Hallo,

ich habe ein FoKo angelegt, ganz normal, alles gut.

Jetzt habe ich Zahlungen erhalten (rückständiger UH) und habe mit der Mdtin besprochen, dass ich diese vorab an sie auskehren werde.

Wie kann ich denn jetzt die Zahlung eingeben, ohne dass der Betrag erst auf Zinsen, Kosten und dann erst auf die HF verbucht wird? :roll:

Kann mir bitte jemand helfen?

danke
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#2

05.08.2009, 10:54

Verstehe nicht ganz: Wieso willst Du die Forderung nicht so verbuchen, wie es m.E. richtig wäre.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
gkutes

#3

05.08.2009, 13:25

also die Auszahlung an den Mandanten (Mandantenkonto) hat doch nichts mit dem Forderungskonto zu tun. Da musst du das schon richtig buchen.

falls du es doch mal brauchst: das geht über buchen - individuelle Bezahlung im ZV-Modul. dort kannst du dann direkt eingeben, auf was die zahlung zu verbuchen ist
Sandri
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 21.04.2009, 13:11
Software: AnNoText
Wohnort: Vogelparkregion

#4

05.08.2009, 13:46

Ich habe mit der Mdtin besprochen, dass sie den gepfändeten Betrag (diesen Monat) erhält. Gut, ich hätte auch den laufenden Unterhalt auskehren und den rückständigen erst verbuchen können ... Fakt ist, dass ich jetzt erst mal die Zahlung auf die HF verbuchen muss.
gkutes

#5

05.08.2009, 13:48

Nein! das FOKO ist für den Gegner. Was du mit der Mandantin besprichst steht auf einem ganz anderen Blatt. Du musst die Zahlung ganz normal einbuchen
Sandri
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 21.04.2009, 13:11
Software: AnNoText
Wohnort: Vogelparkregion

#6

05.08.2009, 13:50

ahhhh, vielen Dank! :)
M.A.D
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 30
Registriert: 30.07.2009, 11:36
Wohnort: Rüthnick

#7

06.08.2009, 10:22

Hallo Sandri,

wie gkutes schon sagte - Buchung im Forderungskonto hat nicht direkt etwas mit dem Fremdgeld im Mandantenkonto zu tun.

Wie Du im Forderungskonto verbuchst, hängt davon ab, welche Zahlungsbestimmung der Schuldner trifft. Zahlt er auf die Hauptforderung, dann über individuelle Bezahlung auf diese direkt buchen. Zahlt er ohne Zahlungsbestimmung, dann normal buchen (Zinsen, Kosten, HF).

Auszahlung an den Mandanten erfolgt dann nach Absprache (dafür ist dann das Mandantenkonto da, dort muss dann die Auszahlung richtig auftauchen).

Liebe Grüße
Sandri
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 21.04.2009, 13:11
Software: AnNoText
Wohnort: Vogelparkregion

#8

07.08.2009, 10:32

Manchmal fällt der Groschen pfennigweise ... danke, er ist dann doch gefallen! :patsch
Antworten