Rechnungsnummer

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bremen
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#1

24.04.2009, 11:21

Hallo, habe folgendes problem und hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt.
wir arbeiten mit dem programm AnNoText. bei jeder rechnungserstellung gibt das programm der rechnung eine laufende nummer und der rechnungsbetrag wird ins soll gebucht.
nun habe ich z.B. den gegner angeschrieben und ihm auch eine kostenrechnung geschickt. die rechnung bekommt nummer 1 und der betrag von xx wird in Honorar-Soll gebucht. nun zahlt der gegner nicht und wir sollen vorgang abschließen. dann rechne ich gegenüber dem mandanten ab, seine rechnung bekommt nr. 2 und auch diese summe wird in soll gebucht.
nun meint mein chef, dass es so nicht geht, denn dann würden wir ja in einer akte viele rechnungsnummer und soll-forderungen haben, obwohl uns diese gebühr ja nur einmal zusteht. soweit klar. nur ich kann doch - für das beispiel von oben - dem mandanten doch nicht ebenfalls eine rechnung mit nr. 1 schicken. dann sind ja zwei identische rechnungen im umlauf.
wie macht ihr es büro? wie muss es gemacht werden?
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sunny84
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#2

24.04.2009, 11:26

Mmh, ich kenn mich mit eurem Programm jetzt nicht aus, bei RA-Micro kann man auch Rechnungen ohne Rechnungs-Nr. erstellen, die werden dann auch nicht gebucht.

Wenn das bei euch nicht geht, könntest du in Zukunft höchstens dem Gegner eine auf den Mandanten lautende Rechnung in Kopie übersenden. Oder schickst dem Gegner keine Rechnung, sondern nur eine Auflistung der Kosten am Ende des Schreibens bzw. auf einem extra Blatt.
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#3

24.04.2009, 11:35

Ich habe die Frage mal ins AnNoText Forum verschoben ;)
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#4

24.04.2009, 11:47

sunny84 hat geschrieben:...könntest du in Zukunft höchstens dem Gegner eine auf den Mandanten lautende Rechnung in Kopie übersenden. Oder schickst dem Gegner keine Rechnung, sondern nur eine Auflistung der Kosten am Ende des Schreibens bzw. auf einem extra Blatt.
Da das eigentlich eine von Annotext unabhängige Frage ist:

So wie oben von mir hervorgehoben und nicht anders wird es gemacht. Die Rechnung MUSS IMMER auf den Auftraggeber ausgestellt werden, und das ist in diesem Fall Euer Mandant. Der Gegner bekommt NIEMALS eine auf ihn lautende Kostennote (mit der einzigen mir bekannten Ausnahme für den Fall, das die gegnerische Haftpflicht einen Aktenauszug anfordert - dann ist dafür nämlich sie Auftraggeber).
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Kasimir1603
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#5

24.04.2009, 11:48

Honorarabrechnungen/Kostenberechnungen, die lediglich dazu dienen, den Gegner davon in Kenntnis zu setzen und zur Zahlung aufzufordern, werden im Annotext NICHT über die Honorarabrechnungsfunktion erstellt. Der Button Honorarabrechnung (offene Hand) und die darin enthaltenen Funktionen sind lediglich für die Abre gegenüber dem tatsächlichen Kostenschuldner, also dem Mandanten gedacht. Alles andere, gegenüber Versicherungen, Gegnern, sonstigen Dritten wird in einem normalen Word-Dokument als Kostenberechnung oder Honorarberechnung oder wie ihr es gerne nennen wollt manuell erstellt.

Gerne kann man die Rechnung an sich über den Honorarabrechnungsmodus erstellen, die Rechnung kopieren und dann verwerfen, um dann die kopierte RE in ein Word-doc reinzukopieren.

Es gibt keine Funktion, in der man die RE-Nr. ausstellt für bestimmte Sachen. Entweder oder :)

Es ist auch komplett verkehrt, dass RE an Gegner und Dritte überhaupt eine RE-Nr. bekommen! Diese Art der Berechnung ist IMMER OHNE RE-Nr.!!!! Nur RE an den Mandanten erhalten eine RE-Nr.!!
Ciao Kasi

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secret72

#6

24.04.2009, 12:12

:zustimm Dem ist nix hinzuzufügen.
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#7

24.04.2009, 17:38

Oder Du erstellst einfache eine Honorarrechnung als KFA im Pogramm, dann erhält die Rechnung keine fortlaufende Rechnungs-Nr. KFA bucht das Programm richtigerweise nicht in der Akte ;)

LG
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#8

13.05.2009, 22:36

Wenn Du den Gegner anschreibst und diesem Schreiben eine Rechnung beifügst hört sich das für mich sehr stark nach Aufforderungsschreiben an.

Das ganze bearbeitest Du dann ja über den Punkt Mahnverfahren/Zwangsvollstreckung, Maßnahmen, Aufforderungsschreiben, wo das Programm nach dem Aufforderungsschreiben ja auch eine Aufstellung der HF, Zinsen und RA-Kosten erstellt.

Diese wird dann gebucht, aber das System vergibt an dieser Stelle keine Rechnungsnummer. Diese wird wird erst vergeben wenn über Mahnverfahren/Zwangsvollstreckung über den Punkt Abrechnen abgerechnet wird.

LG Anke
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#9

30.07.2009, 14:57

Kasimir1603 hat geschrieben:Honorarabrechnungen/Kostenberechnungen, die lediglich dazu dienen, den Gegner davon in Kenntnis zu setzen und zur Zahlung aufzufordern, werden im Annotext NICHT über die Honorarabrechnungsfunktion erstellt. Der Button Honorarabrechnung (offene Hand) und die darin enthaltenen Funktionen sind lediglich für die Abre gegenüber dem tatsächlichen Kostenschuldner, also dem Mandanten gedacht. Alles andere, gegenüber Versicherungen, Gegnern, sonstigen Dritten wird in einem normalen Word-Dokument als Kostenberechnung oder Honorarberechnung oder wie ihr es gerne nennen wollt manuell erstellt.

Gerne kann man die Rechnung an sich über den Honorarabrechnungsmodus erstellen, die Rechnung kopieren und dann verwerfen, um dann die kopierte RE in ein Word-doc reinzukopieren.

Es gibt keine Funktion, in der man die RE-Nr. ausstellt für bestimmte Sachen. Entweder oder :)

Es ist auch komplett verkehrt, dass RE an Gegner und Dritte überhaupt eine RE-Nr. bekommen! Diese Art der Berechnung ist IMMER OHNE RE-Nr.!!!! Nur RE an den Mandanten erhalten eine RE-Nr.!!
Kostenrechnungen gegenüber jemandem, der nicht Kostenschuldner (also Mandant) ist, kann man nur aufgrund einer Anspruchsgrundlage (vertraglich - z. B. bei RSV oder gesetzlich - z. B. gegen den Gegner im Wege des Schadensersatzes) geltend machen. Es sollte dann im AnNoText eine Rechnung auf den Mandanten ausgestellt werden, mit Rechnungsnummer. Eine Kopie dieser Rechnung wird dann an den Gegner, die RSV o. ä. übersandt, mit der Bitte um entsprechende Bezahlung. Das Original der Rechnung erhält der Mandant mit dem Hinweis, dass er sie (vorerst) nicht zahlen soll (oder bei entsprechender Selbstbeteiligung im Falle der RSV nur den entsprechenden SB-Anteil), da sie bei ... angefordert wurde.

Dadurch ist die Rechnung auch korrekt im Mandantenkonto verbucht. Sollte der Gegner/die RSV o. a. zahlen, kann auf diese Rechnung gebucht werden, das Mandantenkonto stimmt wieder. Sollte der Gegner nicht zahlen, wird der Rechnungsbetrag doch vom Mandanten gefordert.

Beim anwaltlichen Aufforderungsschreiben bitte wirklich über die Zwangsvollstreckung arbeiten, dann wird nur der Betrag aber ohne Rechnungsnummer ins Mandantenkonto gestellt. Außerdem läuft die Anrechnung im Falle eines folgenden MB dann automatisch und korrekt.
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