§ 15 III ?

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repfiffi
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#1

08.04.2009, 11:49

HALLO Ihr Lieben,

ist es überhaupt möglich mit AnNoText den Abgleich nach § 15 III automatisch machen zu lassen? Ich finde dazu irgendwie nichts und wenn ich in einer Rechnung einfach 3100 und gleichzeitig auch 3101 VV RVG eingebe, macht das Programm mich auch auf nichts weiter aufmerksam :roll:

LG
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gkutes

#2

08.04.2009, 12:06

das macht das programm automatisch.
hast du dir mal die beträge angeschaut? die 1,3 nimmt es dann voll und bei der 0,8 schreibt es nur noch den Restbetrag (also Betrag bis zur Höchstgrenze) hin.
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#3

08.04.2009, 12:30

irgendwie verstehe ich das nicht ganz wie ich das eingeben muss :oops: ich habe gerade mal einen weiteren Streitwert mit angegeben und dann hat er zumindest § 15 III angezeigt, aber das hat irgendwie von der Rechnung (also die Höhen) nicht hin gehauen *grübel*

kannst du oder kann mir evtl. jemand an folgendem Bsp. erklären, wie ich das eingeben müsste bei AnNoText - sorry, stell mich da irgendwie vollkommen blöd an und keiner kennt sich hier mit dem Programm aus :cry:

Also Bsp.:

4.800 GW, dann 2.000 Zahlung vor Klageeinreichung.

Sprich:
0,8 3101 (2.000) 106,40 €
1,3 3100 (2.800) 245,70 €

1,3 3100 (4.800) 391,30 €

nach § 15 III wäre das dann 352,10 €
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#4

08.04.2009, 13:29

deine gebühren sind € 352,10
eine 1,3 aus 4800 wären 391,30. das ist ja höher. deswegen bekommst du die ursprünglichen gebühren.
nach § 15 greift ja nur kürzend ein, wenn die einzelnen gebühren höher wären

probier zB mal 1,3 aus 10.000 und 0,8 aus 5.000 aus. da kürzt er auf 1,3 aus 15.000 runter, weil 1,3 aus 10.000 + 0,8 aus 5.000 höher ist als 1,3 aus 15.000
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#5

08.04.2009, 19:34

:thx dir - ich kann es leider erst morgen wieder ausprobieren...da ich momentan in zwei verschiedenen Büros mit 2 verschiedenen Programmen gleichzeitig arbeiten muss, ist das irgendwie gar nicht so leicht, sich da richtig umzustellen auf das für mich nun neue Programm AnNoText - daher auch 'n dickes "sorry" für meine ganzen Anfragen - hoffe, ich blick da bald mal durch....

LG
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