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Teilgutschrift in Annotext?

Verfasst: 19.01.2009, 15:48
von anwaltsliebling
Kann man in Annotext Teilgutschriften erstellen? Meine Kollegin meinte, das dies seit .... nicht mehr möglich wäre. Nun bin ich heute zufällig im Menü Abrechnungen irgendwie auf "externe Gutschriften" gestoßen. Kann ich dort Teilgutschriften erstellen? Ich hab nämlich mal reingeschaut und dort könnte ich Beträge eingeben und nicht nur den kompletten Rechnungsbetrag gutschreiben.

Verfasst: 19.01.2009, 15:53
von dutzi
Meinst du Ratenzahlungen ins Forderungskonto?

Verfasst: 19.01.2009, 16:02
von anwaltsliebling
Ich hab mich wohl blöd ausgedrückt. Mir geht es darum, dass wir oftmals eine Vergütungsrechnung rausschicken, die dann im nachhinein etwas reduziert wird. Also bspw. Gebührenrechnung geht raus über 1.200, Mandant zahlt 1.000 mit Cheffes ok. Kann ich dann über den "erlassenen" Betrag (200,-) eine Teilgutschrift erstellen? Ich deute den Unterpunkt "Gutschriften extern" beim Kostenmodul so. Meine Kollegin meinte nämlich, Teilgutschriften wären nicht möglich in Annotext.

Verfasst: 19.01.2009, 16:13
von dutzi
Puh das kann ich dir jetzt gar nicht sagen, weil wir machen das nicht so.
Aber ich hab das grad mal angeschaut und ich verstehe das so, dass ihr dann einen Gutschriftsbetrag an Mdt etc. rücküberweist, wenn du das über die Funktion "Gutschriften extern" machst.

Wir haben vorne in der Akte ein Aktenblatt und da schreiben wir das dann auch drauf, wenn Cheffe nun weniger Geld von Mdt etc. als wie in Rg. verlangt.

Sorry, aber das weiß ich dann nicht.

Verfasst: 19.01.2009, 16:20
von gkutes
also bei mir gibt es nur gutschrift externer honorarstellungen.
über welchen pfad habt ihr denn externe gutschriften?

Verfasst: 19.01.2009, 16:23
von dutzi
ja so heißt das bei mir auch "Gutschrift externer Honorarstellungen"
Damit hatte ich aber noch gar nix zu tun.

Verfasst: 19.01.2009, 16:37
von gkutes
ok. also, da es ja externe Honorarstellung heißt, kann man da auf keinen fall eine interne honorarrechnung teil-stornieren!!

Verfasst: 19.01.2009, 19:01
von anwaltsliebling
gkutes hat geschrieben:ok. also, da es ja externe Honorarstellung heißt, kann man da auf keinen fall eine interne honorarrechnung teil-stornieren!!
Ich will ja auch keine interne Honorarrechnung teilstornieren, sondern eine Rechnung, die bereits rausging an Mandant. Wenn ich diese Funktion benutze druckt er mir ja dann (mit neuer Rechnungsnummer) eine Teilgutschrift aus. Die hätte ich an den Mandant geschickt.

Verfasst: 20.01.2009, 09:36
von RenateM
vereinfacht es die Sache nicht, wenn du einfach die bisherige Rechnung stornierst und mit dem reduzierten Betrag einfach eine neue erstellst? Dann schickst du das an den Mandanten mit dem Hinweis, dass diese Rechnung die Rechnung vom ... mit der Nr. ... ersetzt und fertig!?
LG, Renate

Verfasst: 20.01.2009, 11:33
von gkutes
eine von euch erstellte rechnung ist doch eine interne.

mit extern meinen die wenn du zB eine rechnung von ner kopierfirma hast und die dann für eine sollstellung einbuchst.

du wirst nicht umhin kommen, über die ganze Rg ne gutschrift zu erstellen (oder sie zu stornieren, wenn du das original hast) und eine neue Rg auszustellen.