Teilgutschrift in Annotext?

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anwaltsliebling
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#11

20.01.2009, 14:07

RenateM hat geschrieben:vereinfacht es die Sache nicht, wenn du einfach die bisherige Rechnung stornierst und mit dem reduzierten Betrag einfach eine neue erstellst? Dann schickst du das an den Mandanten mit dem Hinweis, dass diese Rechnung die Rechnung vom ... mit der Nr. ... ersetzt und fertig!?
LG, Renate
Ja, so haben wir es bislang gemacht und so werde ich es auch fortführen. Hätte eben nur gedacht, dass es möglicherweise anders auch geht. Aber jetzt muss ich noch mal blöd fragen, worin eigentlich der Unterschied zwischen Stornierung und Gutschrift besteht. Im Mandantenkonto macht es ja buchhalterisch keinen Unterschied. Mir wurde gesagt, stornieren kann ich nur, wenn die Rechnung noch nicht "draußen", d.h. verschickt wurde. Sonst immer mit Gutschrift.
Grüßle
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#12

20.01.2009, 14:08

gkutes hat geschrieben: mit extern meinen die wenn du zB eine rechnung von ner kopierfirma hast und die dann für eine sollstellung einbuchst.
Ok, das leuchtet ein. Mir war nicht klar, was genau mit "extern" gemeint ist. Danke.
Grüßle
gkutes

#13

20.01.2009, 14:35

stornieren kannst du nur, wenn du das Original noch oder wieder in den Händen hast. Ansonsten geht nur Gutschrift
ReNoZwerg

#14

20.01.2009, 16:07

Also wir machen das mit der Teilgutschrift immer über externe Gutschrift, weil halt die Rechnung bereits raus ist. Dies vor allem dann, wenn z. B. die Rechtsschutzversicherung unsere Rechnung gekürzt hat und der Restbetrag auch beim Mandanten nicht mehr eingefordert werden soll. Wir geben dann als Kommentar an "Restbetrag uneinbringlich".
Ich hatte hierzu auch bereits mit AnnoText gesprochen und die haben mir diesen Lösungsweg genannt, weil es ja - wie bereits geschildert - das Feld für die Gutschrift eines Teilbetrages nicht mehr gibt.
gkutes

#15

20.01.2009, 16:40

die spinnen doch....
naja - dann macht man es halt. obwohl ich das nicht richtig finde.
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anwaltsliebling
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#16

20.01.2009, 17:48

ReNoZwerg hat geschrieben:Also wir machen das mit der Teilgutschrift immer über externe Gutschrift, weil halt die Rechnung bereits raus ist. Dies vor allem dann, wenn z. B. die Rechtsschutzversicherung unsere Rechnung gekürzt hat und der Restbetrag auch beim Mandanten nicht mehr eingefordert werden soll. Wir geben dann als Kommentar an "Restbetrag uneinbringlich".
Ich hatte hierzu auch bereits mit AnnoText gesprochen und die haben mir diesen Lösungsweg genannt, weil es ja - wie bereits geschildert - das Feld für die Gutschrift eines Teilbetrages nicht mehr gibt.
Ja so war ja auch mein Gedankengang. Wir haben nämlich auch oft so Fälle, wie du sie beschreibst. Und AnnoText schlägt das selber vor? Hm, jetzt bin ich etwas verunsichert :-).
Grüßle
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Jennie
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#17

20.01.2009, 22:29

Ich habe jetzt den Thread nur überflogen, hoffe also, ich wiederhol hier nichts ;-)
Ich kann nur sagen, dass ich auch immer über "externe Gutschrift" gehe. Erstens weil es dann so klappt wie ich das will :mrgreen: und zweitens weil ich es auch nicht besser weiß :oops:
Viele Grüße
Jennie
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