Forderungskonto

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Mops
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#1

26.11.2008, 11:45

Kann man mit Annotext auch lfd. Forderungen wie z.B. UH oder Miete im FoKo einbuchen, in dem man die Forderung einmal als laufende monatliche Forderung einbucht und nicht für jeden Monat ein neue Buchung machen muss?
Anke81
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#2

26.11.2008, 14:27

Hallo Mops,

die Funktion wäre mir neu, wäre aber eine super Ergänzung!

Bislang buche ich fortlaufende Sachen jeden Monat nach...

LG Anke
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dutzi
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#3

26.11.2008, 14:35

Ich muss das auch immer jeden Monat manuell eintragen.
Wäre aber wirklich eine gute Sache wenns das so geben würde.
Schöne Grüßle Bild

Bild
Mops
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#4

27.11.2008, 09:22

Das ist ja Mist. Und wie sieht es aus mit FoKO kopieren? z.B. auf eine andere Akte?
Anke81
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#5

27.11.2008, 11:07

Muss ich leider auch verneinen, würde ich mich aber auch drüber freuen...
Mops
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#6

27.11.2008, 11:25

Auch Mist!

Mal ehrlich, ich arbeite erst ein paar Wochen mit dem Programm, aber so was nervt.

Letztens hatte sich ja in einem Beitrag ja auch mal eine Vertreterin von Annotext eingeschaltet. Evtl. kann sie ja mal ein paar Anregungen aufnehmen.
Heidi
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#7

14.12.2008, 18:55

Hallo,

ja ich schalte mich mal wieder an.

Das mit den wiederkehrenden Forderungen kann man machen, wenn man EuroStar XP oder BS hat. Daher wäre es für mich einfacher, wenn ich wüsste, welche Version ihr vom Programm habt, damit ich auf eure Fragen antworten kann.

Da ich beruflich derzeit sehr eingespannt bin, ist es mir derzeit fast nicht möglich ins Forum zu schauen. Daher bitte ich um Verständnis, wenn die Antwort etwas dauert.

Gruß Heidi
Anke81
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#8

17.12.2008, 13:51

Hallöle!!!

Eine MA von AnnoText? In diesem Monat? Das mit dem beruflichen Streß glaube ich sehr gerne! Ist echt schwer bei Euch durchzukommen.

Wir haben AnnoText EuroStar. Ich meine weder XP noch BS (was für die Verarbeitung der Mahngeschichten per EGVP auch echt nervig ist, die Anleitung die wir bekommen haben stimmt dementsprechend für unser System an vielen Stellen gar nicht!!!)

LG Anke
Mops
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#9

27.01.2009, 19:39

Fortsetzung:
Habe heute meine erste UH Pfändung gemacht. Alles fein nachgebucht, zum Soll gestellt, Zahlungen nachgebucht. Alles ok. Habe ich gedacht.

Hab dann sogar gefunden, dass es eine Unterscheidung zwischen PfüB und UH Pfändung gibt. Riesig gefreut, dass man dort dann eingeben konnte, dass es eine lfd. Forderung ist. Alles eingetragen und dann zum nächsten Pkt. Kosten. Da wurde die ZV Gebühr nur aus dem Wert des rückständigen UH ausgewiesen. Ich gedacht, mach wieder alles falsch. Das ganze nochmal und nochmal, nichts ändert sich. Irgendwann war mir alles egal und ich geh trotz Anzeige der falschen Gebühren weiter. Und: im richtigen PfÜB stehen dann auch die korrekten Gebühren. :?

Aber dann merke ich, obwohl ich eine Bank als DS eingetragen habe und auch den entsprechenden Anspruch: schreibt mein Programm doch irgendwas von Lohnpfändung :bahnhof

Wollt ich doch gar nicht und hab ich auch nicht eingetragen. Also wieder manuell überschrieben.

no comment.
Mops
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#10

06.03.2009, 12:40

Ich brauch nochmal Hilfe für ein FoKo.

Muss eine Forderungsanmeldung im Inso Verfahren machen und gebe ordentlich RG Datum und Nr. ein. Gibt es eine Möglichkeit, dass diese Angaben auch auf dem Foko Ausdruck ersichtlich sind?
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