Aktenablage mit Annotext

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Kate83
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#1

14.10.2008, 08:13

Hallo zusammen,

ihr könnt mir bestimmt weiterhelfen. Wir können keine Akten ablegen, in denen noch ein Honorar Haben ist. Habt ihr vielleicht ne Ahnung, wie das funktioniert?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe und einen schönen Tag.
LG Kate83
Autotextkönigin
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#2

14.10.2008, 09:05

Das ist ja auch eigentlich richtig so, oder? Entweder Ho ausbuchen über die Buchhaltung oder über das RG-Programm.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
gkutes

#3

14.10.2008, 09:34

ja, ich denke, das soll so sein.... Du kannst bei AnNo keine einzige Akte ablegen, bei der das Mandantenkonto nicht auf Null ist.
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Kasimir1603
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#4

14.10.2008, 10:54

Was ja auch gut und richtig ist! Wenn man entweder a) noch ein Haben hat über 0,10 € oder sogar b) ein Soll im Mdt.-Konto steht, ist es schlichtweg nicht möglich, die Akte abzulegen. Aber das ist ja auch richtig so. Man muss dann halt prüfen, warum da noch ein Haben steht und ggf. noch eine Rechnung schreiben über den Betrag oder aber es ist gar kein Honorar und evtl. Fremdgeld - dann umbuchen und an Mdt. auskehren.

Aber wenn man alles korrekt abgerechnet, an Mdt. ausgekehrt hat etc. pp., dürfte weder ein Soll noch ein Haben auf dem Mdt.-Konto sein, außer bei alten Akten ggf. max. 0,10 € aufgrund von Rundungsdifferenzen bei der Umrechnung von DM auf Euro.
Ciao Kasi

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Kate83
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#5

14.10.2008, 12:36

Schonmal danke für eure Antworten.
In diesem Fall ist es so, dass wir FG vom Insolvenzverwalter bekommen haben und Cheffe hat nun gesagt, dass das auf Ho umgebucht werden soll. Daher das Haben.
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Kasimir1603
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#6

14.10.2008, 14:02

Aber ihr könnt doch nicht einfach als FG deklariertes Geld auf Honorar umbuchen *kopfkratz* Dann müsstet ihr, gesetz dem Fall, dass es sich tatsächlich um Honorar handelt, auch eine entsprechende Rechnung darüber schreiben und ggf. Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Wie habt ihr das denn jetzt von FG auf Honorar ungebucht? Mit 0% MwSt.?
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#7

14.10.2008, 15:11

Bin eigentlich auch der Meinung, dass man es nich einfach so umbuchen darf. Würd auch ne Rechnung an Mdt. schreiben, aber Cheffe is der Meinung, dass das geht. Muss ich ihn wohl nochmal nerven.
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Kasimir1603
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#8

14.10.2008, 15:27

Besser ist das :dafuer

Sofern es tatsächlich Honorar ist, dürfte es ja kein Problem sein, eine entsprechende Honorarnote zu erstellen und das Geld dann damit zu verbuchen.

Sofern es aber doch FG in irgendeiner Form ist, welches er einfach nur treuhänderisch verwalten soll, darf er es auf keinen Fall auf Honorar umbuchen! Dann muss es auch auf FG bleiben.
Ciao Kasi

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#9

14.10.2008, 15:56

Erzähl das mal bitte meinem Chef...
Danke für deine Hilfe.
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Maddel
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#10

14.10.2008, 16:56

Ich muss mal noch dazu sagen, dass wir Akten mit Honorar-Haben immer weglegen können... ist glaube nur ne Einstellungssache.
(Wir haben oftmals Hebegebühren im Honorar drin stehen, für die keine Sollstellung eingebucht wird.)
Ach und das mit dem InsoVerwalter kenne ich auch... buchen wir auch ab und zu ins Honorar, wenn aus früheren Akten noch Honorare offen sind. Wir auch mit USt. gebucht (also nicht 0), so dass Steuern abgeführt werden dafür.
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