Aktenablage mit Annotext

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Kasimir1603
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#11

15.10.2008, 08:49

@Maddel

aber das sollte so nicht sein! Ein Aktenkonto MUSS ausgeglichen sein, bevor man die Akte ablegt. Ist irgendwo bei Honorar, Auslagen oder FG ein Soll oder ein Haben, stimmt etwas in der akte nicht. Dann entweder eine RE schreiben, den Betrag ausbuchen, auskehren oder sonstwas, um das Konto auszugleichen.

Es ist nicht richtig und sollte nicht sein, dass man Akten ablegt, wo buchhalterisch noch irgendwas im Argen liegt.

Ihr kommt in Teufels Küche, wenn mal eine Prüfung vom FA oder sonstwas kommt und der solche Sachen ggf. findet.

Wenn alles korrekt ist und lediglich eine RE fehlt, kann man die doch ohne Weiteres schreiben und dann stimmt wieder alles.

Warum soll man denn eine Akte ablegen, wo das Mandatenkonto hinten und vorne nicht stimmt bzw. nicht ausgeglichen ist?
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
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Konrad
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#12

16.10.2008, 07:20

Versuchs mal mit dem Punkt Buchung von Honorarsollstellung / oder ggf. bei Bedarf Stornierung von Honorarsollstellungen / Stornierung alter Honorarsollstellungen ohne Rechnungsnummer. Zumindest bekommst Du auf diese Art und Weise das Honorar glatt.

Gruß Konrad
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Maddel
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#13

16.10.2008, 16:55

Wenn ich z.B. in Unfallsachen (wir arbeiten mit dem Unfallprogramm) eine Auszahlung an den Mandanten mache, erstellt mir das Programm über die Hebegebühr keine Rechnungsnummer. Ich erstelle zwar eine Abrechnung, aber die HG wird nicht als Sollstellung eingebucht. Daher haben wir dann ein Guthaben.
Ich kann doch nicht eine Rechnung ohne Rechnungsnummer rausschicken und dann über Nachbuchen den Betrag mit einer Rechnungsnummer einbuchen???
Gleiches gilt übrigens in der ZV. Dort wird bei Abrechnungen zwar eine Rechnungsnummer erstellt, jedoch die Hebegebühr nicht als Sollstellung eingebucht... auch hier hätten wir wieder ein GH im Honorar... (???)
:fluch :hm
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Kasimir1603
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#14

17.10.2008, 08:39

Da wir solche Fälle nicht haben, kann ich da jetzt leider nix zu sagen. Aber das ist ein Grund, bei welchem ich sofort bei der Hotline anrufen würde und mir da einen Lösungsvorschlag präsentieren lassen würde. Geht ja nicht an, dass eine Hebegebühr berechnet wird - ohne RE-Nr. - und dann nicht mal ins Soll gestellt wird. Für die Hebegebühr gibbet schließlich auch eine RVG-Vorschrift - also muss auch für eine Honorarnote über die Hebegebühr an den Mandanten eine RE-Nr. vergeben werden.
Ciao Kasi

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