Hallo Ihr Lieben,
wie verbucht ihr denn die 12 € Pauschale im Buchungssystem, damit diese dann auch vor der USt. in's Kostenblatt gezogen werden können?
Chef und ich verzweifeln gerade
LG
Versendepauschale richtig buchen
- repfiffi
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Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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- repfiffi
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Kleiner Zusatz:
also wir haben das nun unter Honorar -12 € drin, wenn die Geldeingangs- und Ausgangsliste sich öffnet und man die mit ins Kostenblatt ziehen will, dann sagt das Programm, das können wir nicht übernehmen
also wir haben das nun unter Honorar -12 € drin, wenn die Geldeingangs- und Ausgangsliste sich öffnet und man die mit ins Kostenblatt ziehen will, dann sagt das Programm, das können wir nicht übernehmen
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- Kasimir1603
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Wir buchen es auf sonstige Kosten/Spesen abrechenbar SK 4670, dann erscheint es unter Kosten und Gebühren und kann übernommen werden und mit MwSt. belegt werden.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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- repfiffi
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gerade meinem Chef das weitergeleitet und ihm erschließt es sich nicht, dass wenn man das unter SK 4670 abrechnet, es auch möglich ist, dies zur dazugehörigen Akte mit reinziehen zu können
mhhh ...also ich raff nun jar nischt mehr und bin heilfroh, dass moin Feiertag ist
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Also wir haben das hier so gelöst:
Zunächst haben wir uns ein neues Sachkonto angelegt, bei uns heißt es „Zwischenkonto Auslagen“. Hier werden zunächst die Auslagen (Gerichtskosten für GB-Auszüge, HR-Auszüge, etc. pp) gebucht, bis sie dann dem Geschäftskonto belastet werden. Bei der Anlage dieses Kontos darauf achten, Umsatzsteuer = 0 und Besonderheit = Dubiose, alle anderen Felder bleiben leer.
Dann haben wir uns Buchungssymbole angelegt, z. B. Aktenübersendungspauschale.
Die Maske ist bei uns wie folgt ausgefüllt:
Gültigkeits-Bereich Ausgang
Buchungs-Symbol AA
Text Buchhaltung Aktenübersendungsp.
Text Kostenrechnung Aktenübersendungsp.
Verteilung C = vorläufig Stfr. Auslagen
Beteigten Behörde
Forderungs-Konto leer
Forderungs-Status 8 = abzurechnende Kosten
Wenn wir dann eine Kostenrechnung an den Mandanten oder wen auch immer erstellen, fragt das Programm nach dem Anklicken von Zwischensumme und MWSt, ob wir die Auslagen abrechnen wollen.
Hoffe ich habe es einigermaßen verständlich erklärt.
Achtung: Das Konto Zwischenkonto sollte immer im Auge behalten werden, damit sich dort nicht Ausgaben sammeln, die nicht abgerechnet werden.
Zunächst haben wir uns ein neues Sachkonto angelegt, bei uns heißt es „Zwischenkonto Auslagen“. Hier werden zunächst die Auslagen (Gerichtskosten für GB-Auszüge, HR-Auszüge, etc. pp) gebucht, bis sie dann dem Geschäftskonto belastet werden. Bei der Anlage dieses Kontos darauf achten, Umsatzsteuer = 0 und Besonderheit = Dubiose, alle anderen Felder bleiben leer.
Dann haben wir uns Buchungssymbole angelegt, z. B. Aktenübersendungspauschale.
Die Maske ist bei uns wie folgt ausgefüllt:
Gültigkeits-Bereich Ausgang
Buchungs-Symbol AA
Text Buchhaltung Aktenübersendungsp.
Text Kostenrechnung Aktenübersendungsp.
Verteilung C = vorläufig Stfr. Auslagen
Beteigten Behörde
Forderungs-Konto leer
Forderungs-Status 8 = abzurechnende Kosten
Wenn wir dann eine Kostenrechnung an den Mandanten oder wen auch immer erstellen, fragt das Programm nach dem Anklicken von Zwischensumme und MWSt, ob wir die Auslagen abrechnen wollen.
Hoffe ich habe es einigermaßen verständlich erklärt.
Achtung: Das Konto Zwischenkonto sollte immer im Auge behalten werden, damit sich dort nicht Ausgaben sammeln, die nicht abgerechnet werden.
LG Conny
- repfiffi
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danke für Deine Erklärung. Ich werde das mal an meinen Chef weiterleiten. Wir beide haben da noch EINIGES zu lernen bei/mit AnNoText
LG
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Bitte schön, kannst ja mal Bescheid geben, wie es so klappt. Vielleicht findet Ihr ja noch einen besseren Weg.
LG Conny
- Kasimir1603
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RA Wolf hat geschrieben:Ist ein durchlaufender Posten.
Eben nicht. Da der RA gegenüber der Gerichtskasse bzw. dem Gericht als Kostenschuldner auftritt, weil er die AE beantragt, kann er den betrag nicht als durchlaufenden Posten an den Mdt. weiterberechnen, sondern muss diesen mit USt. belegt weiterreichen.
Ciao Kasi
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