Hi, wie hat das denn bei euch mit der Mehrwertsteuer geklappt. Bei uns ging es mit der Broschüre aus Mitte Juni reibungslos. Wir mussten eigentlich nichts besonderes tun, außer jetzt bei den Rechnungen aufpassen, mit welchem Satz die zu schreiben sind. Aber auch das ist gut in der Broschüre beschrieben. Fast verdächtig so ohne Update
Aber jetzt hab ich eine Frage zur Abrechnung:
Wir haben vor der Umstellung eine Rechnung über Geschäftsgeb., Anrechnung und Verfahrensgeb. gestellt. Jetzt wurde das Verfahren mit einem Termin beendet. Die Verfahrensgeb. und die Terminsgeb. müssen jetzt wohl mit 16% neu abgerechnet werden. Aber wie ist das mit der Anrechnung? Bleibt die bei der Geschäftsgeb. mit 19% oder kommt die mit in die neue Rechnung mit der Verfahrensgeb.?
Mehrwertsteuer Umstellung, Anrechnung
- Tigerle
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Die Geschäftsgebühr bleibt bei 19%.
Bei der Anrechnung nimmst Du ja eine Netto-Gebühr, sodass es egal ist mit welchem MwSt.-Satz diese abgerechnet wurde. Bei der Anrechnung änderst sich nichts.
Bei der Anrechnung nimmst Du ja eine Netto-Gebühr, sodass es egal ist mit welchem MwSt.-Satz diese abgerechnet wurde. Bei der Anrechnung änderst sich nichts.
- Anahid
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Es wird nichts von der Geschäftsgebühr abgezogen. Anzurechnen ist die halbe Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr. Die Geschäftsgebühr ist mit 19 % abzurechnen und dann musst Du eine zweite Rechnung machen über Verfahrensgebühr, Anrechnung und Terminsgebühr mit 16 %.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Die von LawFirm vorgeschlagene Notfall-Änderung für das von Lexware mit dem Juli-Update beseitigte 19% Erlöskonto kann ich dann jetzt im Januar wieder rückgängig machen, oder? Das wird ja jetzt wieder mit 19% arbeiten, denke ich.
Schönes Wochenende und noch einen schönen Advent
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