Lawfirm - Anfängerfragen

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caballito
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#1

08.07.2012, 12:11

Hallo,

ich mache mich bald selbständig und suche noch nach geeigneter Kanzleisoftware.
In der engeren Auswahl sind MandantWin und LawFirm - wobei ich mittlerweile eher zu LawFirm tendiere.

Ich denke, es ist ok, wenn ich bei irgendwelchen Fragen zum Programm diesen Thread wieder hochkrame. :smile:

Heute erstmal Fragen zum Programm (Standard Version) allgemein:

1. Ich werde aus den Angaben der Website nicht so ganz schlau, was die mit der Softwarepflege meinen. Die ist nur im 1. Jahr und nur für Mehrplatzversionen verpflichtend. Was heißt das denn jetzt? Dass ich, wenn ich keine monatlichen Kosten für die Softwarepflege löhne, auch gar keine Updates bekomme? Sollten sich zB mal irgendwelche Gebühren ändern, könnte das etwas blöd sein. Oder kann man wichtige Updates manuell installieren/gesondert bezahlen?

2. Ratet ihr noch zusätzlich zu lexware Buchhalter oder kann man sich das sparen?

3. Nun gibt es ja die wunderbare Möglichkeit, einen Online Mahnantrag zu stellen. Jetzt ganz allgemein Frage: Welche Formulare muss ich nicht in Papierform erwerben, wenn ich dieses Kanzleiprogramm benutze? Mahnanträge wohl schonmal nicht....
ellibeier
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#2

09.07.2012, 09:46

Hallo caballito,

ich glaube die erste Frage solltest du dir einfach bei der LawFirm Hotline erklären lassen. Ich glaube du musst keinen Vertrag abschließen, weil es ja kein Mehrplatzsystem ist. Du hast dann aber natürlich auch keine Updates. Ich glaube die kann man auch einzeln kaufen, aber das solltest du zur Sicherheit lieber bei kanzleirechner fragen.

Lexware buchhalter brauchst du dann, wenn die die komplette Fibu mit USt-Voranmeldung über ELSTER etc. selber machen willst. LawFirm kann dann die Daten ins Lexware füttern. Wenn das z. B. dein Steuerberater macht, brauchst du selber kein Lexware.

Man kann sich in LawFirm ziemlich leicht auch eigene Texte / Formulare in Word hinterlegen. Eine Reihe Sachen sind auch schon da, wie z.B. in der ZV. Also bleibt evtl. nur das übrig, wo ein Formularzwang besteht.

Ich hoffe, das hilft erst mal. LG
Elli
caballito
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#3

09.07.2012, 13:00

ellibeier hat geschrieben: Wenn das z. B. dein Steuerberater macht, brauchst du selber kein Lexware.
Mhm.. mein Steuerberater sagte, dass Lexware eine Schnittstelle zu datev hat und er so auf meine Daten zugreifen könnte.
Aber keine Ahnung was da besser ist, langfristig gesehen möchte ich das ja auch selber können und wenn es anders auch geht?!
ellibeier
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#4

09.07.2012, 13:42

zufällig weiß ich, dass man die LawFirm-Daten auch direkt ins Datev einlesen kann. Wenn du die Fibu dann selbst machen willst, brauchst du dann (erst) ein Lexware. Doppelt eingeben musst du die Daten aber deshalb nicht und so hast du die Fibu-Daten auch schön von den Anwalts-Daten getrennt. Das ist gut für den Fall einer Steuerprüfung. Gruß, Elli
ilo
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#5

11.07.2012, 17:25

genau, solange du die Buchungs-Daten direkt dem Steuerberater schickst, brauchst du auch kein Lexware. Die Aktenkonten, Forderungskonten, offene Rechnungen und Umsätze kannst du alle in LawFirm auch ohne Lexware schon sehen. LG Ilona
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