Verrechnung eingeganger Zahlungen im Foko

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Pepsi
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#11

10.10.2011, 13:07

@Refa Aline: bei dir steht RA Win 2000 im Profil?!
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Refa-Aline
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#12

10.10.2011, 13:45

Genau ich war ja die mit dem Konkurrenzprodukt, was die Threadstarterin meinte. Mich hatte nur das Thema ansich interessiert, weil ich bei jedem Forderungskonto, was ich erstellt habe, diese falsche Berechnung gesehen habe und als richtig empfunden habe. Naja meine Ausbildung liegt gefühlte 1000 Jahre zurück, da ist mir einiges, was ich selten mache, entfleucht.
Liebe Grüße :wink1
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#13

10.10.2011, 13:49

axo.. das Thema hatten wir hier schonmal mit RA-Micro, das macht es nämlich auch "falsch"
Rechtsverdreher
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#14

15.06.2012, 15:28

Hallo Zusammen, hab eine ähnliche Frage in diesem Zusammenhang:

Ich vertrete den Gläubiger bei der Geltendmachung mehrerer Forderungen. Es sind Teilzahlungen eingegangen die durch das vorher tätige Inkassobüro gem. § 497 III BGB erst auf Kosten der Rechtsverfolgung und dann auf die Gesamthauptforderung verrechnet wurden. Es handelt sich aber nicht um Darlehensforderungen sondern um Zahlungsrückstände aus einem Werkvertrag. Ist das so richtig ?

Wenn bei Teilzahlungen zu differenzieren ist, auf welche Forderungen verrechnet wird, müßte sich das nicht irgendwie auch im Forderungskonto darstellen. Ich sehe sowohl bei der Forderungsaufstellung des Inkassobüros als auch bei RAM immer nur eine Verringerung der Gesamtforderung. Ich sehe vor dem Problem, dass ich den Restbetrag einklagen möchte und deshalb die einzelnen Restforderungen beziffern möchte.

Vielen Dank schon mal Euch !!
ellibeier
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#15

15.06.2012, 16:20

Hallo Rechtsverdreher :-),
Also bei unserem Programm (Lawfirm) sieht man in den Forderungsaufstellungen immer genau, welche Zahlung wie mit welcher Position bzw. Forderung verrechnet wird. Und man muss es m. E. so differenzieren: Zuerst wird die älteste Forderung komplett mit Kosten und Zinsen ausgeglichen, dann erst die nächste, wieder mit Kosten und Zinsen. So hat sich das doch bei der Diskussion oben herausgestellt.
Schönes WE,
Elli
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#16

18.06.2012, 14:47

Hallo Elli,

die differenzierte Berechnung und Darstellung lässt sich auch mit RAM darstellen, was mir inzwischen auch gelungen ist; aber fällt Dir noch was zum ersten Teil meiner Frage ein ??

MfG

Rechtsverdreher

P.S. Wochenende war stressig.
ellibeier
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#17

18.06.2012, 16:10

Meine persönliche Meinung: Wenn es Kosten gibt, die sich nicht auf die Forderungen aufteilen lassen, dann müssten m. E. zuerst diese Kosten getilgt werden. Also so, als ob sie komplett zur ältesten Forderung gehören. Dann wärem die Zinsen zur ältesten Forderung dran, dann die älteste Forderung selber, dann die Zinsen zur nächsten Forderung, dann diese Forderung u. s. w. Ich meine, dass das auch bei Werkverträgen so ist. Aber ist das nicht eher eine Frage an den Anwalt (sorry, konnte ich mir nicht verkneifen ;-) )
Gruß, Elli
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