Falsche Gebühr bei Rng nach § 15 III RVG

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#1

30.03.2010, 11:02

Hallo liebe LawFirmMitgeschädigten!! :mrgreen:

ich gerade festgestellt, dass LawFirm mir bei der Abrechnung von versch. Streitwert und Vglmehrwert eine Gebühr mit einbringt, mit der i nix anfangen kann. Vielleicht könnt ihr ma drüber gucken..

Streitwert: 2.317,20 €, Mehrwert: 16.812,96 €

Und LawFirm bringt mir folgendes:


1,3 GG ( aus 1.390,68 € außerger. StW) 136,50 €
1,3 VG ( aus 2.317,80 €) 209,30 €
0,8 VG ( aus 14.495,16 €) 452,80 €
0,8 Differenz-Verfahrensgebühr (aus 14.495,16 €) 452,80 € (Was soll das sein?? Dadurch wird alles falsch!!)
1,2 TG (aus 16.812,96 €) 727,20 €
1,5 EG (aus 14.495,16 €) 849,00 €
1,0 EG (aus 2.317,80 €) 161,00 €
Kürzung zu Einigungsgebühren -101,00 €
Kürzung zu Verfahrensgebühren -35,90 €
Anrechnung 0,65 Gebühr -68,25 €
Post + Telekommunikation 20,00 €
Zwischensumme 2.803,45 €
19 % Umsatzsteuer 532,66 €
Endsumme 3.336,11 €

Is das jemand von euch auch scho ma aufgefallen?? Macht doch keinen Sinn oder? Ich mein, die Rng ist dadurch falsch..
gkutes

#2

30.03.2010, 11:24

Die erste 0,8 haste selbst eingebucht? dann wird dir wohl automatisch eine 0,8 eingebucht wegen dem Vergleich.
Kathrin
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#3

30.03.2010, 11:26

Jupps, beide 0,8 Verfahrensgebühren sind identisch für das gleiche nämlich den Vergleich über die außergerichtliche Angelegenheit...

Vermutlich bucht law firm dir die als Differenzverfahrensgebühr gleich rein wenn du in eine normale gerichtliche Kostenrechnung eine 1,5 Einigungsgebühr reinbuchen willst.
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#4

30.03.2010, 11:29

Das denke ich auch.
Bei RAM ist es so, dass dann wenn die 1,5 Einigungsgebühr gebucht wird auch gefragt wird, ob's auch ne 0,8 Gebühr sein darf. Vielleicht gehts bei auch auch automatisch.
Jedenfalls eine 0,8 Gebühr muss raus aus der Rechnung.
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#5

30.03.2010, 11:32

dann wird dir wohl automatisch eine 0,8 eingebucht wegen dem Vergleich.
Jap, das isses!! Danke!! Bei der EG wurde die außergerichtl ja au automatisch dazugebucht.

Prima, da is das Progrämmle wirklich klüger als ich zu vermuten gewagt hab!! :wink:

:thx
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#6

30.03.2010, 14:53

Noch was..(bitte nochma oben gucken)

Die Kürzung zu Verfahrensgebühren -35,90 € ist doch verkehrt oder.. ODER?? :ohmann

Nach meiner Rng. sind
1,3 aus 16.812,96 = 787,80 €
sowie
0,8 aus 14.495,16 = 452,80 € und 1,3 aus 2.317,80 = 209,30 €, also zusammen 662,10 €.
Da muss nix gekürzt werden, wenn i des recht sehe.

Aber LawFirm rechnets an. Traumhaft..ich beschäftige mi jetz scho den halben Tag mit dem Mist :evil:
gkutes

#7

30.03.2010, 15:06

hast du die Rg noch mal neu gemacht? evtl wird das gekürzt, weil du zwei mal die 0,8 drin hast?
RenateM
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#8

30.03.2010, 20:35

Hallo,

habs bei mir mal durchprobiert und es wie folgt eingegeben - man muss dafür nur zwei Gebühren eingeben:

1. Eingabe: VV 2300, also 1,3 GG (aus 1.390,68 €)
2. Eingabe: VV 1003 (Einigungsgebühr),

dabei fragt Law-firm nach dem gerichtlichen Wert (2317,20 €) und
dem außergerichtlichen Wert (14.495,16 €) und trägt automatisch ein
(auf Rückfrage auch die Verfahrensgebühr):

VV3100 aus 2.317,20 € = 209,30 €
VV3101 aus 14.495,16 € = 452,80 €
VV1000 aus 14.495,16 € = 849,00 €
VV1003 aus 2.317,20 € = 161,00 €
Kürzung §15 III = -101,00 €

So stimmts doch, oder? Die andere Kürzung scheint mir auch eine Folge der Doppeleingabe der VG zu sein.

schönen Abend,
Renate
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