Gutschrift bei Verzicht auf SB!?

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Smettie87
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#1

09.12.2009, 15:21

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe eine Endrechnung erstellt. Diese Rechnung habe ich dann mit einem Anschreiben an die RSV geschickt. Diese hat von der Rechnung 150 € SB abgezogen und den Rest bezahlt.

Problem: Wir wollen aus sozialen Gründen auf die 150 € SB verzichten? Ich müsste jetzt eine Gutschrift machen richtig!? Aber wie mach ich das (LawFirm)?

Was ich bisher gelesen habe ist mir zu schwammig. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich eine Rechnung mit neuer Rechnungsnummer machen und muss ich dann dort nur die 150 € minus in Ansatz bringen oder die ganze Rechnung??? Was schreib ich oben rüber?

Danke schonmal!
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ilo
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#2

09.12.2009, 17:28

Ich glaub das einfachste - und auch für die Buchhaltung des Mandanten am saubersten - ist, wenn du's so machst: Du stornierst die Rechnung, trägst den Abzug als "freier Honorareintrag" zu den Gebühren ein und machst eine neue Rechnung. Wenn die alte Rg bezahlt war, kommt dann eine Rechnung mit Summe 0 raus. Die schickst du an den Mdt und schreubst dazu, dass diese Rechnung die alte mit der Nr. ... ersetzt. Fertig.
So würd ich das machen, LG Ilo
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Smettie87
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#3

09.12.2009, 17:34

Hey!

Danke für deine Antwort aber ich habe mit meinem Chef gesprochen. Es soll eine Gutschrift gemacht werden. Der Mandant weiß auch nicht, dass wir auf die SB verzichten. Also an den Mandanten geht nichts raus.
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sunshine24
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#4

09.12.2009, 20:15

Bei uns haben die Rechnungen an die RSV gar keine Rechnungsnummer und werden deshalb auch nicht in unseren "Rechnungsordner" abgeheftet. Heißt, wenn die mal falsch sein sollte oder wie in deinem Fall die SB vergessen wurde abzuziehen, geh ich in mein RA-Programm und änder einfach die KoRe ab, so dass die Offenen Posten stimmen. Da schick ich nicht nochmal ne richtige Rechnung raus.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
ilo
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#5

09.12.2009, 20:36

Huhu, da bin ich nochmal von zu Hause. Also Moment: an die RSV wird ja sowieso keine Rechnung geschrieben. Immer an den Mandanten - so hab ich es jedenfalls gelernt - und in Kopie oder auch keine Rechnung und dann nur als "Kostenberechnung" an die RSV. Wenn es ein Rechnung war, muss man dann eigentlich schon den Mdt. informieren, weil der sonst doch mit der alten Rg einen zu hohen Beleg in seiner Buchhaltung hat und das kann Ärger bei einer Prüfung geben. Aber wenn ihr einfach ohne große Info auf den Rest verzichten wollt, würde ich einfach ein "Reststorno" machen - das gibts bei Liquidationen bearbeiten. Schönen Abend noch, Ilo
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#6

09.12.2009, 20:38

was sagt denn der LawFirm Support eigentlich dazu, hast du da mal gefragt? Also ich mein immer noch, stornieren und neue reduzierte Rechnung wär am saubersten. Ob ihr die dann dem Mdt schickt oder ob euch eine gute Begrünung dafür einfällt, die nicht zu schicken ... Aber das ist m.E. mit der Gutschift eh das gleiche Problem.
ilo
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#7

09.12.2009, 20:38

Begründung mein ich natürlich :-)
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#8

10.12.2009, 12:36

Hallöchen!

Ich habe auch eine Rechnung an den Mandanten erstellt..mit Rechnungsnummer...dann ein Anschreiben an die RSV gemacht und die Rechnung (die an den Mandanten addressiert ist) mitgeschickt....so habe ich das auch gelernt. Der Mandant weiß von dieser Rechnung also offiziell nichts...wir schicken die Rechnung auch nicht an jede Person nochmal extra, wenn die RSV die Gebühren bezahlt hat.

Meine Frage lautet immer noch: Vergebe ich bei der Gutschrift eine neue Rechnungsnummer? Nehm ich nur den verminderten Betrag mit rein oder die volle Rechnung und mach dann einen minuseintrag?

LG
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RenateM
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#9

11.12.2009, 09:12

vielleicht kann ich es aufklären?

Also wenn die Rechnung nicht rausgegangen ist, kannst du m. E. einfach ein "Reststorno" machen. Ist ein Knöpfchen in Liqu. bearbeiten, du kannst da auch einen Grund angeben, würd ich aber auf jeden Fall auch auf die Papier-Rechnung im Ordner schreiben.

Wenn du's Rechnungsnummern-mäßig sauber machen willst, würde ich es so machen wie Marita. Rechnung stornieren, Abzug als "freier Honorareintrag in €" als Minusbertrag zu den Gebühren dazuschreiben. Neue Rg. machen und draufschreiben, dass diese Rg die alte mit der Nr. sowieso ersetzt. Fertig. Dann hast du auch eine neue Rg.Nr.

Wenn dir das immer noch nicht hilft, würd ich mal bei der Hotline anrufen, am Telefon können die das sicher noch genauer erklären.

Schönes Wochenende, Renate
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