Hallo,
so ganz firm bin ich in LAW-Firm noch lange nicht.
Ist es richtig, daß ich zuerst Adressen im Programm (wahrscheinlich in einer Datenbank) hinterlassen muß, damit ich diese Adressen später in einer Akte anlegen kann?
Also:
1. Adreß-DB anlegen
2. Nur mit Adressen aus DB kann ich eine Akte anlegen
Stimmt diese Reihenfolge?
Gruß,
trotzki
Adressen anlegen
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stimmt, am einfachsten finde ich es auch, wenn man zuerst die Adressen eingibt. Dann kannst du die in der Akte einfach aus dem Rollbalken auswählen. Adresse anlegen:
- im Menü: Adressen, ...neu bearbeiten
(oder auf das Symbol rechts neben dem Fernglas klicken)
dann für jede Adresse:
- Neue Adresse klicken
- Adressdaten eingeben
Du kannst aber auch aus dem Beteiligten-Fenster in der Akte auf den Knopf Adresse klicken,
die Adresse neu eingeben,
und dann wieder zurück ins Aktenfenster gehen (2. Symbol neben dem Fernglas),
dann übernimmt Law-Firm die gerade eingetragene Adresse auch als Beteiligten.
Es geht also in beiden Reihenfolgen.
LG, Renate
- im Menü: Adressen, ...neu bearbeiten
(oder auf das Symbol rechts neben dem Fernglas klicken)
dann für jede Adresse:
- Neue Adresse klicken
- Adressdaten eingeben
Du kannst aber auch aus dem Beteiligten-Fenster in der Akte auf den Knopf Adresse klicken,
die Adresse neu eingeben,
und dann wieder zurück ins Aktenfenster gehen (2. Symbol neben dem Fernglas),
dann übernimmt Law-Firm die gerade eingetragene Adresse auch als Beteiligten.
Es geht also in beiden Reihenfolgen.
LG, Renate