Gerichtskostenstempler

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Anton79
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#1

30.08.2008, 13:11

Hallo Leute,

wer hat überhaupt noch alles einen Gerichtskostenstempler in der Kanzlei? Wir überlegen diesen abzuschaffen!? Wo muss man denn alles abmelden? Was ist mit noch nicht verbrauchtem Guthaben?

Welche Gründe sprechen für eine Abmeldung und gegen eine Abmeldung des Gerichtskostenstemplers?

Liebe Grüße
yuna89
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#2

30.08.2008, 13:35

Hey Anton79,

das haben wir gerade durch.

Versuche dich einfach mal bei dem Gericht zu erkundigen, wo ihr euren GK-Stempler immer auflädt und auch dieser kontrolliert wird. Fasse dort nach und dann frag dich durch. Ich kenne das so, dass dir das Gericht dann eine Adresse eines Unternehmens gibt, die die Stempler herstellen und auch außer Betrieb nehmen. Frag dich also einfach durch. Es kann ja bei euch anders gehandhabt werden.

Das nicht verbrauchte Guthaben bekommst du natürlich zurück. Wenn der GK-Stempler still gelegt wurde, dann zahlt das Gericht das Guthaben zurück, wo du auch den GK-Stempler aufgeladen hast.

Gründe für die Abmeldung:
Ich hab keine Alpträume mehr, dass ich falsch abrolle und die EV abgeben muss ^^

Gründe gegen die Abmeldung:
Gerichte möchten keine Verrechnungsschecks und bei dringenden Sachen,z.B. Verjährung ist es besser, wenn die GK gleich bezahlt sind.
"Die Freundschaft ist eine Kunst der Distanz, so wie die Liebe eine Kunst der Nähe ist."

Liebe Grüße, yuna89
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GuterJunge
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#3

30.08.2008, 14:27

wir haben auch noch einen und ich wüsste eigentlich keinen grund ihn loszuwerden .... damit gibt es doch keine verzögerungen und nix
Anton79
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#4

30.08.2008, 15:07

danke euch sehr. also wir haben das mal getestet. bei PÜ Anträgen haben wir immer aufgerollt. Jetzt haben wir mal geguckt was passiert wenn wir die GK nicht sofort mit aufrollen. Die Vollstreckungsgerichte schicken ohne große verzögerung sehr zeitnahme eine zwischenverfügung indem die 15 EUr GK angefordert werden. das lassen wir dann durchd ie BH überweisen.

@ YUNA

Wieso wollen die in eiligen Sachen keine Verrechnungsschecks? Hmm bei eiligen Kalgesachen etc. sind doch immer verrechnungsschekcs akkzeptiert oder nicht? hatte erst letztens vor einreichung einer eiligen Klage nene Verrechnungsscheck beigefügt.

Auch letztens als ein Mandant Hinterlegen musste zur Abwendung der ZV hat die Gerichtskasse einen Verrechnungsscheck akkzeptiert.

Und es gibt Gerichtskostenmarken. Wenn man die in NRW kauft, gelten die für alle Gerichte in NRW.
ich meine dass der Stempler irgendwie überflüssig geworden ist bis auf wenige situationen.

naja. muss mal gucken wo ich denn jetzt genau abmelde? und wo ich das Guthaben zurückverlangen kann.

Außerdem: Ich will auchdie Wartungskosten für das Gerät sparen. Weiß jemand wie hoch die nochmal sind? Irgendwie weiß es hier niemand so genau. Werden eigentlich Gebühren für den Stempler gezahlkt?
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#5

30.08.2008, 20:11

es gibt aber Gerichts die akzeptieren gar keine V-Schecks

soweit ich weiß gibts in ganz Niedersachsen keine Marken mehr

also ich brauche die nicht.. wenns eilig ist, frage ich beim Gericht nach dem Az, das wird ja direkt beim Eingang des Schriftstücks vergeben, und dann überweise ich die GK.. wenns nicht eilig ist, warte ich auf die GK Rechnung und leite sie dem Mdt weiter
Anton79
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#6

30.08.2008, 21:07

wann zahlt ihr denn die Gerichtskosten für einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und ÜBerweisungsbeschlusses ein?

wir haben das immer so gemacht , dass wir die da drauf geradelt habenb auf den antrag.
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#7

30.08.2008, 21:19

also ich finde auch wenn es zeitnah geschieht bis die rechnung bei dir ist und die üw bei gericht vergehen paar tage .... also ist doch der pfüb mit gk stempler schneller ... wer zuerst kommt malt zu erst oder wird er erlassen und zur zustellung gegeben auch wenn euer ze noch nicht eingegangen ist?!
yuna89
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#8

30.08.2008, 22:43

Also ich kenne das nur so, dass bei uns Berlin-Brandenburg die Gerichte keine Schecks akzeptieren und diese mit diesem Vermekt zurückschicken. Bei euch ist das nun anders.

Es entstehen Abmeldungskosten des GK-Stemplers - bei uns waren es 87 euro. mehr ist bisher nicht entstanden.

GuterJunge hat Recht, es ist besser, wenn der Pfüb mit abgerollten GK erlassen wird. Geht wirklich schneller

LG
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#9

31.08.2008, 15:58

ja schneller gehts, aber wir haben nunmal keinen ;-) deswegen rufe ich am nä Tag beim Gericht an und frage nach dem Az, dann kann ichs auch gleich überweisen und somit ist es auch schneller als wenn ich auf die Rg warte..

nein erlassen werden die PfÜBs erst nach EInzahlung der GK
Nauja

#10

31.08.2008, 16:34

yuna89 hat geschrieben:Also ich kenne das nur so, dass bei uns Berlin-Brandenburg die Gerichte keine Schecks akzeptieren und diese mit diesem Vermekt zurückschicken. Bei euch ist das nun anders.
Vielleicht ist das in Brandenburg der Fall, die Berliner Gerichte nehmen V-Schecks an, ich hatte damit noch NIE Probleme und dies nun seit 8 Jahren!

Bei Klagen & PfÜb-Anträgen füge ich immer einen V-Scheck bei!
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