Signatur in beA Web prüfen

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kkinast
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#1

02.03.2021, 17:54

Da ist aber jemand mit seiner Schnittstelle böse hereingefallen. Bin gerade auf dieses Urteil vom OLG Braunschweig aufmerksam gemacht worden:
http://www.dbovg.niedersachsen.de/jport ... l&max=true

Ich bin froh, dass wir zum Senden an Gerichte den Governikus benutzen. Das ist deutlich bequemer und transparenter. Leider wird man das Abrufen der beA Eingänge damit nicht los. Seit kurzem kann man aber ja auch mehrere Eingänge auf einmal exportieren. Das ist nicht dann mehr so schlimm wie das einzelne Speichern.
kkinast
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#2

05.07.2021, 16:41

... inzwischen gibt es auch ein BGH Urteil dazu; der erfolgreiche Versand muss in der beA Web-Oberfläche geprüft werden. Im letzten beA Newsletter gab es eine Anleitung dazu - und einen Hinweis auf das BGH Urteil - unter der Überschrift "Überprüfungspflicht des Versandvorgangs":
http://newsletter.brak.de/mailing/186/4 ... index.html
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