VB über unbestrittenen Teil

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Soenny
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#1

09.02.2024, 09:35

Guten Morgen zusammen,

kann ich über RA Micro einen VB über den unbestrittenen Teil einer Forderung beantragen? Wir haben eine eigene Forderung, MA hat den Zinsen und den Verfahrenskosten widersprochen, demnach müßte ich ja über die HF einen VB beantragen können oder bin ich schief gewickelt? :oops:
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#2

12.02.2024, 11:57

Nein, das siehst Du völlig richtig. Ob das allerdings über RAM geht, weiß ich nicht. Den Fall hatte ich noch nicht. Bei mir widersprechen die immer gegen alles. :lolaway
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

14.02.2024, 18:34

Entschuldige, jetzt gesehen, eben das habe ich sonst auch immer. Bin auch noch nicht weitergekommen, hatte das noch niemand hier?
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#4

14.02.2024, 19:07

Soenny hat geschrieben:
09.02.2024, 09:35
Guten Morgen zusammen,

kann ich über RA Micro einen VB über den unbestrittenen Teil einer Forderung beantragen? Wir haben eine eigene Forderung, MA hat den Zinsen und den Verfahrenskosten widersprochen, demnach müßte ich ja über die HF einen VB beantragen können oder bin ich schief gewickelt? :oops:
Wenn du das Mahnverfahren über den Reiter in RA-Micro "Mahnverfahren" abwickelst, kannst du das Formular: "Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides" zu euer Akte anklicken. Danach öffnet sich dieses und unterhalb des: "Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides", steht ja dann, dass du "den Antrag insoweit stellst, als das kein Widerspruch erhoben worden ist." Also so verfahren wir, denn mitunter gibt es Teil-Widersprüche sodass wir über "den Rest" entsprechend VB beantragen und dann mit der Mandantschaft das weitere Vorgehen (Klageverfahren), abstimmen.
Gruß
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#5

16.02.2024, 08:37

Den kann ich zwar angeblich erstellen, es druckt aber nicht und speichert nicht in die E-Akte. Aber dann müßte ich den doch auch über das E-Mahnverfahren erstellen können, der MB lief ja auch darüber *grübel*
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#6

16.02.2024, 09:01

Hö?
Wenn du unter: Mahnverfahren -> VB erstellen (Formular), gehst, kannst du die Daten eingeben. Danach gehst du zu: Mahnverfahren -> Bescheide drucken/senden und fertig.
Wenn du die Akte i.S.d. MahnV auch unter: "Mahnverfahren" erstellt hast, dann wickelst du ja alles auch darin ab.

Hat´s geklappt?
Gruß
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#7

20.02.2024, 09:25

Ja, ich habe allerdings gestern die Mitteilung erhalten, daß der Antrag unzlässig ist, weil Teilwiderspruch eingelegt und über den unbestrittenen Teil ein Teil-VB erlassen wurde :lol: Außerdem hat dann gestern einen undefinierbaren Betrag gezahlt, also HF + irgendwas.
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#8

20.02.2024, 10:23

Auch wenn es jetzt etwas spät ist:
Eigentlich sollte ein "normaler" VB-Antrag reichen. Das Gericht erlässt dann einen Teil-VB - so kenne ich das - egal, mit welchem Programm. Im Zweifel über online-mahnantrag.de gehen und gut is.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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