Adressanlage Eheleute im Notariat

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davia76Neu
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#1

17.01.2024, 10:20

Wie lege ich Eheleute im Notariat richtig an?

Durch Änderung der Buchungsstrukturen (Mitarbeiterwechsel...) ist hier folgendes "Problem" aufgekommen:

Wir haben es bislang so gehandhabt, dass wir im Notariat Eheleute mit 3 Adressen angelegt haben

1. Jeden Einzeln (für die Eingabe in die Urkundensammlung, ggf. Registrierung im Vorsorgeregister etc.)
2. Einmal gemeinsam als Eheleute (für die Anschreiben, da wir Eheleute auch als solche anschreiben, nur 1 Anschreiben für beide quasi)

Nun hängt es angeblich mit der Buchhaltung zusammen und dem Adressvolumen, dass hierdurch entsteht, Unübersichtlichkeit et. pp.
das dies nicht mehr so gehandhabt werden soll, sondern bei einem der Ehepartner in das Feld Ansprechpartner der jeweils andere aufgenommen werden soll.

Ich würde es gerne richtig machen, aber auch verstehen warum und wieso...

Wie ist es richtig, wie nehme ich gemäß RA-Micro "richtig" die Adressen von Eheleuten auf ?
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#2

17.01.2024, 10:38

Ich lege sie nur einzeln an und füge bei Anschreiben halt den Vornamen des anderen Ehegatten manuell in Word dazu ("und Horst") und oben Eheleute. Das dauert ja nur 3 Sekunden. Eheleute nehme ich auf grds nicht da zB bei Zwangsvollstreckung das Programm dann meckert wegen der Gläubigeranzahl (Notariat mache ich nicht, ist aber RAM egal)
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#3

17.01.2024, 10:47

Wenn du nur einen angibst ist es im RA Bereich problematisch, da nimmt das Rechnungsmodul halt keine Erhöhungsgebühr. Es sind halt nunmal 2 Mandanten und mMn auch als solche anzulegen. Was zB wenn einer umzieht?
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davia76Neu
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#4

17.01.2024, 11:01

Wir geben die ja einzeln ein, also jeden Ehepartner für sich.

Und dann zusätzlich eben noch eine weitere Adresse wo beide gemeinsam als Eheleute eingegeben werden.

Ich verstehe nur nicht, warum diese Anlage problematisch sein soll...
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#5

17.01.2024, 11:13

Das dritte, also Eheleute nochmal zusammen anlegen ist halt einfach überflüssig. Nimmt schon Speicherplatz weg und ist unübersichtlich. Genaugenommen sind dann 3 Mandanten (bzw 4) in einer Akte, was nunmal nicht der Fall ist
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