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Gebührenrecht alt und neu KFA

Verfasst: 17.01.2024, 10:01
von Moschele11
Hallo Ihr Lieben,

vor mir liegt ein zu erstellender Kostenfestsetzungsantrag mit drei Rechtszügen (Beweisverfahren, Hauptsache und Berufung). Kann man in RA Micro innerhalb eines KFA´s die Gebührenberechnung nach altem und neuem Recht verändern, will heißen, zunächst Gebühren für das selbständigen Beweisverfahren an altem Recht, dann Hauptsache nach neuem Recht?

DANKESCHÖN!

Herzliche Grüße vom Moschele

Re: Gebührenrecht alt und neu KFA

Verfasst: 17.01.2024, 11:22
von paralegal6
Ich fürchte, der Auftrag für das Hauptsacheverfahren lag schon früher vor, daher beides altes RVG, das eine geht ja nur iVm dem anderen

Berufung neu (dürfte aber ein extra KFB werden)?

Re: Gebührenrecht alt und neu KFA

Verfasst: 17.01.2024, 13:15
von Anahid
Du musst keine neue Rechnung machen. Wenn Du am Anfang vom KFA einstellst "RVG bis 2021", dann kannst Du zunächst die Gebühren nach altem Recht eingeben und wenn Du dann die Gebühren nach neuem Recht angeben möchtest, kann Du oben den Haken in "Gebühren RVG nF" machen, dann wird nach neuem Recht berechnet.

Re: Gebührenrecht alt und neu KFA

Verfasst: 18.01.2024, 11:11
von Moschele11
Hallo Ihr Beiden !!

DANKE, dass Ihr Euch meiner Thematik angenommen habt!! Das hilft mir weiter!!

Herzliche Grüße vom Moschele