Gebührenrecht alt und neu KFA
Verfasst: 17.01.2024, 10:01
Hallo Ihr Lieben,
vor mir liegt ein zu erstellender Kostenfestsetzungsantrag mit drei Rechtszügen (Beweisverfahren, Hauptsache und Berufung). Kann man in RA Micro innerhalb eines KFA´s die Gebührenberechnung nach altem und neuem Recht verändern, will heißen, zunächst Gebühren für das selbständigen Beweisverfahren an altem Recht, dann Hauptsache nach neuem Recht?
DANKESCHÖN!
Herzliche Grüße vom Moschele
vor mir liegt ein zu erstellender Kostenfestsetzungsantrag mit drei Rechtszügen (Beweisverfahren, Hauptsache und Berufung). Kann man in RA Micro innerhalb eines KFA´s die Gebührenberechnung nach altem und neuem Recht verändern, will heißen, zunächst Gebühren für das selbständigen Beweisverfahren an altem Recht, dann Hauptsache nach neuem Recht?
DANKESCHÖN!
Herzliche Grüße vom Moschele