Gebührenrecht alt und neu KFA

In diesen Bereich gehören alle Themen, die Handhabung, Technik oder Benutzung von RA-Micro betreffen.
Antworten
Moschele11
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 04.01.2017, 22:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

17.01.2024, 10:01

Hallo Ihr Lieben,

vor mir liegt ein zu erstellender Kostenfestsetzungsantrag mit drei Rechtszügen (Beweisverfahren, Hauptsache und Berufung). Kann man in RA Micro innerhalb eines KFA´s die Gebührenberechnung nach altem und neuem Recht verändern, will heißen, zunächst Gebühren für das selbständigen Beweisverfahren an altem Recht, dann Hauptsache nach neuem Recht?

DANKESCHÖN!

Herzliche Grüße vom Moschele
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3006
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

17.01.2024, 11:22

Ich fürchte, der Auftrag für das Hauptsacheverfahren lag schon früher vor, daher beides altes RVG, das eine geht ja nur iVm dem anderen

Berufung neu (dürfte aber ein extra KFB werden)?
Bild
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

17.01.2024, 13:15

Du musst keine neue Rechnung machen. Wenn Du am Anfang vom KFA einstellst "RVG bis 2021", dann kannst Du zunächst die Gebühren nach altem Recht eingeben und wenn Du dann die Gebühren nach neuem Recht angeben möchtest, kann Du oben den Haken in "Gebühren RVG nF" machen, dann wird nach neuem Recht berechnet.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Moschele11
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 04.01.2017, 22:59
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#4

18.01.2024, 11:11

Hallo Ihr Beiden !!

DANKE, dass Ihr Euch meiner Thematik angenommen habt!! Das hilft mir weiter!!

Herzliche Grüße vom Moschele
Antworten