SB ausbuchen vor Akte ablegen
Verfasst: 06.07.2023, 11:17
Hi ihr lieben,
Folgende Ausgangslage: Beim Mandanten soll auf die SB verzichtet werden, da es ein guter Freund des RA ist. Durchsicht im Forum -> Korrekturrechnung (Teilstornierung).
Jetzt war ich dabei eine Korrekturrechnung zu erstellen und es kam die Meldung, dass die Korrekturrechnung der RSV ebenfalls zugesandt werden müsse.
Nun bin ich überfragt, wie ich die Gebühren aus der Akte bekomme und die Akte ablegen kann. Ist die Teilstornierung der richtige Weg? Oder kann ich sonst irgendwie die SB ausbuchen?
Die RSV hat bereits gezahlt, offen ist nur der SB.
Folgende Ausgangslage: Beim Mandanten soll auf die SB verzichtet werden, da es ein guter Freund des RA ist. Durchsicht im Forum -> Korrekturrechnung (Teilstornierung).
Jetzt war ich dabei eine Korrekturrechnung zu erstellen und es kam die Meldung, dass die Korrekturrechnung der RSV ebenfalls zugesandt werden müsse.
Nun bin ich überfragt, wie ich die Gebühren aus der Akte bekomme und die Akte ablegen kann. Ist die Teilstornierung der richtige Weg? Oder kann ich sonst irgendwie die SB ausbuchen?
Die RSV hat bereits gezahlt, offen ist nur der SB.