SB ausbuchen vor Akte ablegen

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reinertreiber
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#1

06.07.2023, 11:17

Hi ihr lieben,

Folgende Ausgangslage: Beim Mandanten soll auf die SB verzichtet werden, da es ein guter Freund des RA ist. Durchsicht im Forum -> Korrekturrechnung (Teilstornierung).

Jetzt war ich dabei eine Korrekturrechnung zu erstellen und es kam die Meldung, dass die Korrekturrechnung der RSV ebenfalls zugesandt werden müsse.

Nun bin ich überfragt, wie ich die Gebühren aus der Akte bekomme und die Akte ablegen kann. Ist die Teilstornierung der richtige Weg? Oder kann ich sonst irgendwie die SB ausbuchen?
Die RSV hat bereits gezahlt, offen ist nur der SB.
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Anahid
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#2

06.07.2023, 12:37

Du kannst auch über das Buchen Aktenkonto gehen, da dann S = Stornierung Sollstellung eingeben, den Betrag eingeben und den Haken setzen, dass das auf einen offenen Posten verrechnet werden soll.

Sowas allerdings nur in Ausnahmefällen. Ansonsten bleibt nur die Korrekturbuchung und die musst Du selbstverständlich nicht an die RSV senden. Das ist nur ein Hinweis des Programms.
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#3

06.07.2023, 13:10

Vielen Dank! Ich fande den Weg über die Korrekturbuchung eh am "schönsten", war mir aber wegen dem Hinweis unsicher.

Wieso gibt es einen solchen Hinweis, wenn ich es der RSV nicht zusenden muss? Ich ging davon aus, dass sich da jemand was bei gedacht hat.
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#4

10.07.2023, 12:31

Naja, wenn Du die Rechnung jetzt insgesamt verringern würdest (und nicht nur die SB ausbuchen), dann wäre das natürlich der RSV mitzuteilen, da die ja dann eine Kostenerstattung bekommen würde.
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#5

10.07.2023, 12:59

Wenn - wie vorliegend - natürlich nur auf die SB des Mandanten verzichtet werden soll, ist dies nichts, was für die RSV von Belang ist. Die eigentliche Rechnung ändert sich dadurch ja nicht (und damit auch nicht der Betrag den die RSV gezahlt hat).
reinertreiber
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#6

12.07.2023, 16:25

:thx an euch beide!

Jetzt weiß ich auch, dass ich die SB nicht überschreiten sollte. Werde also mit der Korrekturbuchung gehen 8)
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