Rechnung stornieren in RA-Micro

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AliceFromWonderland
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#1

16.03.2022, 11:01

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ich habe eine Rechnung in RA-Micro erstellt (1,3 für Aufforderungsschreiben + 1,0 für MB-Antrag + GK). Nun habe ich gerade gesehen, dass ich die Gerichtskosten zu hoch drinne habe.

Meine doofe Frage ist nun: Wie krieg ich die da am besten wieder raus? Bzw. halt die Rechnung storniert?

Ich mache das sonst nie und es ist momentan aufgrund von Corona keiner anwesend, der mir das zeigen kann :oops:

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße
:katze2
hefalumpine
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#2

16.03.2022, 12:17

Hi, es gibt die Korrekturrechnung - einfach in der Suchleiste eingeben.

VG
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AliceFromWonderland
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#3

16.03.2022, 12:26

hefalumpine hat geschrieben:
16.03.2022, 12:17
Hi, es gibt die Korrekturrechnung - einfach in der Suchleiste eingeben.

VG
Tut mir leid, wenn ich so blöd nachfrage, aber ich schnall das irgendwie nicht so... Die Rechnung ist ja auch noch nicht rausgegangen...
:katze2
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#4

16.03.2022, 12:32

AliceFromWonderland hat geschrieben:
16.03.2022, 12:26
hefalumpine hat geschrieben:
16.03.2022, 12:17
Hi, es gibt die Korrekturrechnung - einfach in der Suchleiste eingeben.

VG
Tut mir leid, wenn ich so blöd nachfrage, aber ich schnall das irgendwie nicht so... Die Rechnung ist ja auch noch nicht rausgegangen...
Okay, vergiss es, ich habs hingekriegt! :oops:
:katze2
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Anahid
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#5

16.03.2022, 12:33

Da kommt es jetzt drauf an, wie Ihr arbeitet. Dient Euer Rechnungsordner im Programm als Nachweis für das Finanzamt oder habt Ihr einen separaten Rechnungsordner, in dem Ihr die ausgedruckten Rechnungen in Kopie ablegt?

In ersterem Fall wirst Du wohl oder übel die Korrekturrechnung machen müssen, damit die Rechnung in korrekter Art und Weise im Rechnungsordner im Programm ist.
Im zweiten Fall kannst Du die Rechnung im Word aufrufen, den Gerichtskosten- und den Rechnungsendbetrag abändern und dann in der OP-Liste den offenen Betrag auf den tatsächlichen Betrag der Rechnung abändern. Auf Gerichtskosten entfällt keine Mehrwertsteuer und die Gebührensollstellung im Mandantenkonto ist dann richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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AliceFromWonderland
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#6

16.03.2022, 13:02

Anahid hat geschrieben:
16.03.2022, 12:33
Da kommt es jetzt drauf an, wie Ihr arbeitet. Dient Euer Rechnungsordner im Programm als Nachweis für das Finanzamt oder habt Ihr einen separaten Rechnungsordner, in dem Ihr die ausgedruckten Rechnungen in Kopie ablegt?

In ersterem Fall wirst Du wohl oder übel die Korrekturrechnung machen müssen, damit die Rechnung in korrekter Art und Weise im Rechnungsordner im Programm ist.
Im zweiten Fall kannst Du die Rechnung im Word aufrufen, den Gerichtskosten- und den Rechnungsendbetrag abändern und dann in der OP-Liste den offenen Betrag auf den tatsächlichen Betrag der Rechnung abändern. Auf Gerichtskosten entfällt keine Mehrwertsteuer und die Gebührensollstellung im Mandantenkonto ist dann richtig.
Das hab ich jetzt tatsächlich gerade auch gefunden, mit der OP-Liste. Bei uns ist es tatsächlich wie im zweiten Fall und ich habe mir die Schritte mal lieber direkt aufgeschrieben.

Vielen lieben Dank!
:katze2
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