Pflichtverteidiger Formular Wiederaufnahmeverfahren

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FrauChaos
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#1

11.03.2022, 17:12

Hallo,

ich möchte gerade eine Pflichtverteidigung abrechnen. Wir waren im Wiederaufnahmeverfahren tätig (Gebühren: 4136 und 4137). Jetzt sehe ich aber, dass ich diese Gebühren überhaupt nicht im Formular auswählen kann. Hat jemand eine Idee, was man da machen kann? Wie rechnet ihr Pflichtverteidigergebühren im Wiederaufnahmeverfahren ab, wenn ihr mit RA-Micro arbeitet?

Danke schon einmal!
:panik
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Adora Belle
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#2

11.03.2022, 17:19

Über 4106 oder 4112, da die Gebühr ja in dieser Höhe anfällt.
FrauChaos
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#3

14.03.2022, 08:22

Adora Belle hat geschrieben:
11.03.2022, 17:19
Über 4106 oder 4112, da die Gebühr ja in dieser Höhe anfällt.
Danke für Deine Antwort. Das Problem dabei ist aber, dass zum einen bei dieser Methode 2 x die Postpauschale anfällt, obwohl es diese ja eigentlich im Wiederaufnahmeverfahren nur 1 x gibt und ich das nicht abändern kann. Zum anderen kann ich in dem Formular ja auch nicht die Gebührenbezeichnungen etc. abändern. Finde es etwas irritierend, wenn dann die falschen Gebührennummern im Formular stehen, auch wenn die Höhe dann richtig ist...
:panik
FrauChaos
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#4

14.03.2022, 08:29

FrauChaos hat geschrieben:
14.03.2022, 08:22
Adora Belle hat geschrieben:
11.03.2022, 17:19
Über 4106 oder 4112, da die Gebühr ja in dieser Höhe anfällt.
Danke für Deine Antwort. Das Problem dabei ist aber, dass zum einen bei dieser Methode 2 x die Postpauschale anfällt, obwohl es diese ja eigentlich im Wiederaufnahmeverfahren nur 1 x gibt und ich das nicht abändern kann. Zum anderen kann ich in dem Formular ja auch nicht die Gebührenbezeichnungen etc. abändern. Finde es etwas irritierend, wenn dann die falschen Gebührennummern im Formular stehen, auch wenn die Höhe dann richtig ist...
Ich korrigiere: Die Postpauschale entsteht wohl jeweils gesondert. Trotzdem bleibt das Problem mit den Gebührenbezeichnungen.
:panik
FrauChaos
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#5

14.03.2022, 08:29

FrauChaos hat geschrieben:
14.03.2022, 08:22
Adora Belle hat geschrieben:
11.03.2022, 17:19
Über 4106 oder 4112, da die Gebühr ja in dieser Höhe anfällt.
Danke für Deine Antwort. Das Problem dabei ist aber, dass zum einen bei dieser Methode 2 x die Postpauschale anfällt, obwohl es diese ja eigentlich im Wiederaufnahmeverfahren nur 1 x gibt und ich das nicht abändern kann. Zum anderen kann ich in dem Formular ja auch nicht die Gebührenbezeichnungen etc. abändern. Finde es etwas irritierend, wenn dann die falschen Gebührennummern im Formular stehen, auch wenn die Höhe dann richtig ist...
Ich korrigiere: Die Postpauschale entsteht wohl jeweils gesondert. Trotzdem bleibt das Problem mit den Gebührenbezeichnungen.
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#6

14.03.2022, 10:30

Du kannst eigene Gebührenziffern einfügen. Oder später in der Datei die Bezeichnung abändern.
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