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Fristablauf 08.03.22

Verfasst: 22.02.2022, 15:47
von frolleinfein
Guten Tag zusammen,

gerade habe ich beim Eingeben eines Fristablaufs in den elektronischen Fristenkalender festgestellt, dass das Programm automatisch den 09.03.2022 gespeichert hat, obwohl ich den 08.03.2022 eingegeben habe. Der 08.03. sollte es auch sein, denn das ist heute in 2 Wochen und ich habe eine Schriftsatzfrist eintragen wollen. Erst dachte ich, ich hätte mich vertippt, aber beim Versuch, vom 09. auf den 08.03. zu ändern, kam ein Hinweis : "Feiertag Internationaler Frauentag". Passt also auf, wenn Ihr heute eine Zwei-Wochen-Frist eintragt oder generell auf den 08.03.eine Frist eintragen müsst. Das kann ja so auch nicht richtig sein oder ??? Das ist doch kein Feiertag....
LG, Carmen

Re: Fristablauf 08.03.22

Verfasst: 22.02.2022, 16:00
von Adora Belle
Bei uns schon. :cowboy

Re: Fristablauf 08.03.22

Verfasst: 22.02.2022, 16:02
von Dany1981
Ist der Tag dann auch im Kalender als Feiertag gekennzeichnet? :kopfkratz Ich brauchte heute keine Frist vormerken, daher kann ich es nicht prüfen, aber der Kalender sieht normal aus. Hab da sogar einen Gerichtstermin drin.

Re: Fristablauf 08.03.22

Verfasst: 22.02.2022, 16:11
von Birne
Wir arbeiten zwar nicht mehr RA-Micro, aber ja - der 08.03. ist auch in unserem (Papier-)Fristenkalender mit rot als Feiertag im Land Berlin versehen (ihr Glücklichen :mrgreen: )

Re: Fristablauf 08.03.22

Verfasst: 22.02.2022, 16:21
von Dany1981
In meinem Papierwandkalender ist er auch rot. Aber in RA-Micro nicht. :mrgreen:

Außerdem sind wir weit weit weit entfernt von Berlin, betrifft uns somit nicht. (Aber mei, was soll i sagen, wir in Bayern sind auch gut versorgt mit Feiertagen :mrgreen:)

Re: Fristablauf 08.03.22

Verfasst: 23.02.2022, 07:43
von mrsgoalkeeper
Das wird eine Einstellungssache sein. Unabhängig davon wundere ich mich, dass er die Frist auf den nächsten Tag zieht. Zumindest bei den WV würde RAM den Tag davor nehmen.

Re: Fristablauf 08.03.22

Verfasst: 23.02.2022, 12:02
von pitz
Aber der FA verschiebt sich ja bei einem Feiertag auf den nächsten Werktag (§ 222 ZPO), ist doch alles richtig? :kopfkratz

Re: Fristablauf 08.03.22

Verfasst: 23.02.2022, 12:07
von Soenny
Das kann man im Kalender 3 unter Einstellungen und Feiertage ändern, bei dir ist der Tag dann halt als Feiertag angehakt ;)

Re: Fristablauf 08.03.22

Verfasst: 23.02.2022, 12:32
von mrsgoalkeeper
pitz hat geschrieben:
23.02.2022, 12:02
Aber der FA verschiebt sich ja bei einem Feiertag auf den nächsten Werktag (§ 222 ZPO), ist doch alles richtig? :kopfkratz
Solange die TO ihren FA in Berlin hat ja, ansonsten nein :mrgreen:

Re: Fristablauf 08.03.22

Verfasst: 23.02.2022, 13:05
von pitz
mrsgoalkeeper hat geschrieben:
23.02.2022, 12:32
pitz hat geschrieben:
23.02.2022, 12:02
Aber der FA verschiebt sich ja bei einem Feiertag auf den nächsten Werktag (§ 222 ZPO), ist doch alles richtig? :kopfkratz
Solange die TO ihren FA in Berlin hat ja, ansonsten nein :mrgreen:
Das versteht sich ja von selbst! :wink2

Hatte nur auf Deine Verwunderung zu reagieren versucht, die Du ausgedrückt hast hinsichtlich der Verschiebung des FA auf den nächsten Tag (und nicht wie bei WV auf den vorherigen Tag ;) )