Hallo in die Runde,
wir haben seit kurzem auf einem Arbeitsplatz RA-Micro, es sind auch noch nicht alle Akten eingepflegt. Nun wollte ich über RA-Micro einen MB machen und habe festgestellt, dass ich die Kennziffer und die EDR- ID benötige. Also habe ich den MB-Antrag online über bekannte Seite gestellt. Nun will ich die Kennziffer und die ID für RA-Micro beantragen und rief deswegen beim Mahngericht an. Auf meine Frage, ob ich, wenn ich dann eine Kennziffer etc. habe, nur noch über RA-Micro MBs beantragen kann und es außerhalb nicht mehr möglich ist, erhielt ich als Antwort "JA".
Arbeitet noch jemand - wenn auch vorübergehend - "zweigleisig" und kann das bestätigen? Ich glaube nämlich, ich bin da falsch verstanden worden und bevor ich noch mal anrufe, hätte ich gern mal eine Meinung.
Lieben Dank!!!
RA-Micro MB UND online Mahnbescheid
- Tigerle
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Wir machen es nur über besagte Seite, Speichern die entsprechende Datei in der e-Akte ab und schicken es per beA im Originalformat (für beA) raus. Wir haben keine Kennziffer beantragt. Daher kann ich Dir leider nicht beantworten. Kann mir aber nicht vorstellen, dass man dann nur noch über RA-Micro einreichen kann, wenn man eine Nummer hat.
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Danke Tigerle, ich kann mir das auch nicht vorstellen, dass es dann nur über RAM geht, wenn man die Nummer hat, irgendwie rein technisch schon. Ich glaube, ich werde das erst mal so machen wie Du und dann halt in E-Akte speichern.
LG
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- Tigerle
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Ich mache mir immer einen Ausdruck für die Akte, damit man weiß, was genau beantragt wurde und wichtig beim Versenden aus der e-Akte, dass Du Originalformat versendest.
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Ach jetzt verstehe ich erst: Du versendest direkt aus der E-Akte heraus per beA? Quasi das ausgefüllte Formular, keine Datei? Geht das denn, weil doch nicht (oder doch?) für das AG maschinenlesbar. Ich hätte den MB jetzt nur darin (in E-Akte) abgespeichert und den MB an sich aus der anderen Internetseite als edr-Datei verschickt. Oder habe ich das falsch verstanden?