PKH Festsetzung und Überschuss

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antonia.aa
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#1

02.03.2021, 11:04

Hallo :)

Ich habe hier ein Problem. Benutze noch nicht lange RA-Micro und bin dabei alte Akten zu schließen kostentechnisch.

Hier habe ich eine Angelegenheit, in welcher unserem Mandanten die PKH bewilligt wurde. Die Kollegen vor mir haben dann einen ersten Vorschuss mit Hilfe des Formulars von RA Micro "Antrag auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts" von der Landeskasse verlangt. Dieser Vorschuss wurde auch gezahlt. Dann kam quasi die Endabrechnung wieder mit dem gleichen Formular. Es wurden aber beide Spalten ausgefüllt: 1. Vergütung nach §§ 45, 49 RVG und 2. Regelvergütung nach §§ 13, 50 RVG. Bei der 1. Spalte wurde der gezahlte Vorschuss abgezogen und in der 2. dann das Ergebnis der 1. abgezogen. Beide Summen wurden auf unser Konto gezahlt von der Landeskasse. Wir haben jetzt im Aktenkonto allerdings ein Guthaben von über 300,00 €. Wir kann ich da jetzt buchhalterisch vorgehen, dass unser Kto. 0,00 € anzeigt und die Akte weg kann?

Danke schon einmal für die Hilfe.

LG Antonia :wink2
suzette
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#2

02.03.2021, 16:18

Habt ihr zunächst die PKH-Vergütung erhalten?

Und dann die Differenz zur Wahlanwaltsvergütung, weil der Mandant inzwischen Raten an die Landeskasse gezahlt hat?

Dann könnt ihr die Differenz nachträglich ins Soll buchen.
antonia.aa
Foren-Praktikant(in)
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#3

09.03.2021, 10:09

suzette hat geschrieben:
02.03.2021, 16:18
Habt ihr zunächst die PKH-Vergütung erhalten?

Und dann die Differenz zur Wahlanwaltsvergütung, weil der Mandant inzwischen Raten an die Landeskasse gezahlt hat?

Dann könnt ihr die Differenz nachträglich ins Soll buchen.
Danke für deine Antwort. Ja wir haben zunächst die PKH-Vergütung erhalten und dann einige Zeit später die Wahlanwaltsvergütung, richtig.
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